Rechtliche Infos zur polnischen Pflegehilfe

Bei einer Zusammenarbeit mit help4seniors...

können Sie sich zu 100 Prozent darauf verlassen, dass Sie als Kunde auf der sicheren Seite stehen und alle Dienstleistungen legal und seriös abgewickelt werden. Wir arbeiten nur mit geprüften Dienstleistern zusammen. Schwarzarbeit, Sozialbeitragsbetrug oder scheinselbstständige Beschäftigungsverhältnisse gibt es bei uns nicht!

Allgemeine Infos zu den rechtlichen Rahmenbedingungen

Grundsätzlich gibt es zwei Vermittlungsarten von polnischen Pflegekräften, die rechtlich unumstritten einwandfrei sind. Dies beurteilen nicht nur spezialisierte Fachanwälte so, sondern auch Gerichte und Zollämter.

1. Eigene Anstellung einer Pflegekraft

Seitdem das EU-weite Freizügigkeitsgesetz in Kraft getreten ist, steht es Arbeitnehmern frei, innerhalb von EU-Staaten zu arbeiten und sich vor Ort anzumelden. Die eigene Anstellung von Betreuungspersonal ist eine Option, die häufig praktiziert wird. Das Personal kann sowohl über die Arbeitsämter bezogen werden als auch über Vermittlungsagenturen. Dabei geht die Familie allerdings auch alle Arbeitgeberpflichten ein und trägt die Risiken, die sich aus dieser Konstellation ergeben können (Krankheit, Urlaub, Kündigungsfristen, nicht passendes Personal). Der wesentliche Vorteil besteht für Familien darin, dass die Weisungspflicht direkt dem Arbeitnehmer, also der Pflegekraft, gegenüber ausgeübt werden kann.

2. Entsendung einer Pflegekraft nach dem Entsendegesetz

Die zweite Option ist die Entsendung nach dem Entsendegesetz. Hierbei ist die Betreuungskraft bei einem polnischen Unternehmen angestellt und wird von diesem für einen definierten Zeitraum nach Deutschland in den Haushalt entsendet. Alle Arbeitgeberpflichten und Sozialabgaben werden dabei von dem ausländischen Unternehmen getragen und an die entsprechenden Behörden abgetreten.
Der Vorteil dieses Modells für Sie liegt darin, dass Sie insgesamt flexibler sind und weniger Risiko tragen müssen.

Sie haben in diesem Modell…

– keine Arbeitgeberpflichten,
– keine finanziellen Risiken, da sie jederzeit problemlos kündigen können, sollte sich die Betreuungssituation ändern,
– können flexibel eine andere Pflegekraft anfordern und einstellen, falls es menschlich und fachlich mal nicht passen sollte
– und haben in help4seniors einen Ansprechpartner, der alle Formalitäten für Sie übernimmt und Ihre Interessen vertritt.

Wir legen sehr großen Wert auf die Auswahl unserer Partnerunternehmen, die erst nach einer umfangreichen Überprüfung  in unser Netzwerk aufgenommen werden. Nur wenn alle Bedingungen und Voraussetzungen erfüllt sind, arbeiten wir mit einem Partner zusammen. Denn bei der häuslichen sogenannten 24-Stunden-Pflege kommt es insbesondere auf Vertrauen an.

Wie kann man sich von der Legalität überzeugen?

Bescheinigung A1

Der Nachweis einer legalen Entsendung erfolgt in Form eines sog. A1 Formulars, das von der ausländischen Zollbehörde ausgestellt wird und den Aufenthalt der Betreuer/-innen legitimiert. Dieses Dokument bescheinigt, dass die Betreuungskraft im Heimatland ordnungsgemäß sozialversichert ist.

Karte EKUZ

Die Europäische Krankenversicherungskarte wird von der polnischen Krankenkasse ausgegeben und ermöglicht es der Betreuerin in Deutschland, bei Bedarf einen Arzt aufzusuchen. Diese Karte gilt auch als Nachweis, dass in Polen rechtmäßig die Krankenkassenbeiträge entrichtet werden.

Vertragspartner

Experten raten darauf zu achten, wer der eigentliche Vertragspartner ist, wenn Sie eine Pflegekraft engagieren: Ist es die deutsche Vermittlungsagentur, das polnische Unternehmen oder die Pflegekraft selbst?

Wird eine Hilfskraft eigenständig angestellt, ist darauf zu achten, dass die Pflegekraft, welche Sie engagieren, keine Scheinselbstständigkeit vorweist, sondern auch für andere Arbeitgeber tätig ist.

Bei der Vermittlung durch ein ausländisches Unternehmen muss das Arbeitsverhältnis zwischen der Hilfskraft und dem ausländischen Arbeitgeber während des gesamten Entsendezeitraums tatsächlich fortbestehen. Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn das Weisungsrecht gegenüber dem Arbeitnehmer von der Familie in Deutschland ausgeübt wird. Das ist dann der Fall, wenn die Pflegekraft die Arbeitsanweisungen direkt von der Familie erhält und nicht mehr durch den ausländischen Arbeitgeber.