Hoffentlich kostet das nicht ein Vermögen

Wir sind für Sie da!

Wir beraten Sie gerne in allen Fragen. Rufen Sie uns noch heute an.

Ablauf der Vermittlung

Unverbindlich | Kostenlos | Transparent

Step by Step zu Ihrer gewünschten Betreuungskraft

Erste Kontaktaufnahme

Erste Kontaktaufnahme

Sie haben sicher viele Fragen, die wir gerne kostenlos und unverbindlich in einem ersten Beratungsgespräch gemeinsam mit Ihnen besprechen werden. Sollten Sie sich sicher sein, dass eine häusliche Betreuung die richtige Wahl ist, so beginnen wir gemeinsam mit der Bedarfsermittlung.
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Bedarfsermittlung

Bedarfsermittlung

Mithilfe des Fragebogens zur Betreuungssituation können wir für Sie ein individuelles Bedarfsprofil erstellen, in dem auch Ihre persönlichen Anforderungen und Pflegehintergründe einfließen.
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Unsere Betreuungsvorschläge

Unsere Betreuungsvorschläge

Wir schlagen Ihnen meist innerhalb eines Tages verschiedene erfahrene Pflegekräfte vor, die am besten zu Ihrem Bedarfsprofil passen. Anschließend haben Sie die Möglichkeit, eine passende Betreuungskraft für sich zu wählen. Sollte Sie nicht dabei gewesen sein, suchen wir weiter für Sie.
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Letzte Formalitäten

Letzte Formalitäten

Wir stellen Ihnen die notwendigen Vertragsunterlagen zusammen und besprechen diese gerne ausführlich mit Ihnen.
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Start der Betreuung

Start der Betreuung

Ihre ausgewählte Pflegekraft kann innerhalb weniger Tage anreisen und Sie können sich sorgenfrei darauf verlassen: Wir stehen weiterhin an Ihrer Seite und sind bei Schwierigkeiten als Vermittler tätig.
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Manchmal löst ein Anruf viele Sorgen
Kosten & Angebot

Kosten & Angebot

Kosten für eine „24 Stunden Pflege“

Die Kosten hängen von unterschiedlichen Faktoren der individuellen Pflegesituation ab. Diese beinhalten beispielsweise die Anzahl und den Gesundheitszustand der Pflegebedürftigen oder auch bestimmte Qualifikationen bei vorliegenden Krankheiten sowie welche Sprachkenntnisse von der Betreuungskraft gewünscht werden.

Grundsätzlich liegen die monatlichen Kosten für eine „24-Stunden-Betreuung” bei 2.600€ bis 3.200€.

Die Vermittlungs- und Beratungskosten von Help4Seniors betragen jährlich 680€. Wir bieten auch gerne einen zwei-Monatsvertrag mit einer reduzierten Zahlung von 340€ an. Möchten Sie die Dienstleistung über zwei Monate hinaus in Anspruch nehmen, verlängert sich der Zeitraum auf ein Jahr. Die bereits geleistete Zahlung von 340€ wird entsprechend angerechnet, in Abzug gebracht, so dass nur noch die Differenz von 340€ fällig wird.
Das Pflegegeld, Zuschüsse zur Verhinderungspflege ab Pflegestufe 2 (§39 SGB XI) bis max. 2.418€/Jahr und eventuelle steuerliche Entlastungen mindern die Kosten für eine sogenannte 24 Stunden Pflegehilfe.

Kostenvergleich: Die monatlichen Kosten für ein Zimmer im Altenheim richten sich nach den Bundesländern und liegen in der Regel höher als die Aufwendungen für eine polnische „24-Stunden-Pflegehilfe”.

Die Unterstützung durch eine Betreuungshilfe ist vielfältig. Unsere Betreuungskräfte unterstützen unsere Kundinnen und Kunden, damit sie ihr gewohntes Umfeld weiter genießen und sich sicher fühlen können. Sie bringen die Lebensqualität und Freude zurück. Neben der Versorgung im Haushalt, Einkäufen und der Zubereitung von Mahlzeiten, zählen neben der täglichen Hygienepflege nebst Toilettengängen auch abwechslungsreiche Aktivitäten im Alltag sowie Arzt- und Kirchgänge zu den Aufgaben der Pflegehilfe.

Was gut durchdacht ist, führt zu Gutem
Kosten & Angebot

Informationen zu Pflegegeld & steuerlicher Absetzbarkeit

Ansprüche auf Pflegegeld, Verhinderungspflegegeld oder nicht genutzte Leistungen aus der Kurzzeitpflege?

Anspruch auf Pflegegeld: Um Pflegegeld zu erhalten, ist die Zuweisung eines Pflegegrades notwendig. Der Antrag auf Pflegegeld kann bei der Pflegekasse gestellt werden. Nach Prüfung des Pflegebedarfs wird dem Pflegebedürftigen ein Pflegegrad zugeteilt, der den Anspruch auf Pflegegeld bestätigt. Dieses wird immer dann gezahlt, wenn der Betroffene im eigenen Zuhause von Angehörigen, Freunden oder einer Betreuungskraft aus Polen gepflegt wird.

Pflegegrad 1 0€*
Pflegegrad 2 332€
Pflegegrad 3 573€
Pflegegrad 4 765€
Pflegegrad 5 947€

(Stand 1.1.2024)

*Pflegegrad 1: Anstelle eines Pflegegeldes besteht die Möglichkeit einen Entlastungsbetrag von monatlich 125€ sowie eine Erstattung von Pflegehilfsmitteln bis 40€ zu beantragen.

Verhinderungspflegegeld oder nicht genutzte Leistungen aus der Kurzzeitpflege

Ab Pflegegrad 2 kann unter bestimmten Voraussetzungen das Verhinderungspflegegeld nach § 39 SGB XI mit einem Grundbetrag in Höhe von 1.612 € jährlich sowie nicht in Anspruch genommene Leistungen der Kurzzeitpflege in Höhe von 806 € jährlich beantragt werden.


Steuerliche Absetzbarkeit

Bitte sprechen Sie auch Ihren Steuerberater hinsichtlich der steuerlichen Absetzbarkeit der Ausgaben bei der Steuererklärung an.