Viele ältere Menschen möchten in ihrer gewohnten Umgebung bleiben, benötigen aber eine Pflege, die sich über „24-Stunden” erstreckt. Hier muss man zwischen einer sogenannten „24-Stunden”-Pflege und einer Betreuung, in der es beispielsweise um Begleitung bei Behördengängen oder Arztbesuchen sowie Hilfe bei der Körperhygiene geht, unterscheiden. Solche Aufgaben können auch von Angehörigen geleistet werden.
Bei einer sogenannten „24-Stunden”-Pflege hingegen, die sich tatsächlich auf pflegerische Tätigkeiten konzentriert, können die Aufgaben nur von Fachpersonal geleistet werden. Eine solche Pflege lässt sich meist nur bewerkstelligen, indem die pflegende Person bzw. Pflegefachkraft bei der pflegebedürftigen Person mit im Haushalt wohnt. Nur so ist sie „rund um die Uhr” in der Lage, dem Patienten eine adäquate Betreuung und Pflege zu bieten. Eine sogenannte „24-Stunden”-Pflege wird heute sehr häufig von polnischem Personal übernommen, das meist kein examiniertes Personal ist.
Bei einer sog. „24-Stunden”-Pflege können hohe Kosten entstehen
Die Kosten für eine sogenannte „24-Stunden”-Pflege durch osteuropäisches Personal: Bei einer sogenannten „24-Stunden”-Pflege können hohe Kosten entstehen, die vielleicht von den Einkünften der pflegebedürftigen Person nicht gedeckt werden können. Der Gesetzgeber hat daher Möglichkeiten für Zuschüsse geschaffen, die in Anspruch genommen werden können. Um eine Finanzierung der Pflege in der gewohnten Umgebung mit Hilfe einer osteuropäischen Betreuungskraft zu gewährleisten, können, in Abhängigkeit von einem vorhandenen Pflegegrad, Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden. Folgende Leistungen können ab dem 01.01.2017 gemäß der neuen Pflegereform für die ambulante Pflege bzw. Tages- und Nachtpflege durch geschulte Fachkräfte einschließlich der Hilfe im Alltag beantragt werden.
- Pflegegrad 1: 125 € Pflegegeld (Ausnahme: auch für Leistungen durch einen Pflegedienst)
- Pflegegrad 2: 689 €
- Pflegegrad 3: 1298 €
- Pflegegrad 4: 1612 €
- Pflegegrad 5: 1995 €
Neben der Erstattung der aufgeführten Kosten können bei einer Kombination der Pflege durch Angehörige oder Freunde und einen Pflegedienst (Kombinationspflege) einmal im Jahr Leistungen der sogenannten Verhinderungspflege beantragt werden. Detaillierte Informationen erhält man bei den Kranken- bzw. Pflegekassen.
Organisation einer Pflegekraft
Wer für sich selbst oder einen Angehörigen eine sogenannte „24-Stunden”-Pflege organisieren möchte, sollte zunächst Informationen zur Finanzierung einholen. Anschließend ist es sinnvoll, sich verschiedene Pflegedienste anzuschauen und sich über die Möglichkeit zu informieren, die Pflege durch ausländisches Personal zu gewährleisten. Die meisten Pflegedienste bieten eine ausführliche Beratung an und erstellen auf Wunsch ein unverbindliches Angebot, aus dem ersichtlich wird, welche Leistungen enthalten sind und welche Kosten für die jeweiligen Leistungen entstehen. Soll die Pflegekraft mit im Haushalt wohnen, so müssen selbstverständlich entsprechende Räumlichkeiten entweder bereits vorhanden sein (Gästezimmer, Einliegerwohnung, Gästehaus) oder neu geschaffen werden.