Häufig gestellte Fragen
Da die Pflegeperson in engem Kontakt mit dem Betreuten und seiner Familie steht und im Rahmen der Pflege häufig auch Körperkontakt notwendig ist, was für beide Seiten sensibel sein kann, sind eine gute Kommunikation und gegenseitige Rücksichtnahme besonders wichtig, damit sich beide in der Pflegeleistung wohl fühlen und tatsächlich für mehrere Monate zusammen leben können.
Alle Beteiligten müssen sich zunächst an die neue Situation gewöhnen, dass eine „fremde“ Person mit dem Betreuten zusammenlebt und rund um die Uhr bei ihr oder bei ihm ist. Daher ist es entscheidend, dass sich die Pflegekraft und der Pflegebedürftige gut miteinander verstehen, sich respektieren und Verständnis füreinander aufbringen.
Gerade zu Beginn des Kennenlernens kommt es darauf an, sich gegenseitig Vertrauen zu schenken. Die Betreuungshilfe möchte mit menschlicher Wärme behandelt und aufgenommen werden; schließlich wird sie für mehrere Monate gemeinsam mit dem zu Pflegenden „unter einem Dach“ leben. Dies kann nur gelingen, wenn beide Seiten Verständnis füreinander entwickeln.
Der Senior sollte sich nicht unnahbar verhalten, sondern grundsätzlich bereit sein, Hilfe anzunehmen, damit die sogenannte „24-Stunden-Betreuung” sowohl direkt in Düsseldorf als auch in ganz Deutschland eine Erleichterung und keine zusätzliche Belastung darstellt. Es ist daher besonders wichtig, dass alle Beteiligten die Privatsphäre und Rückzugsräume des anderen akzeptieren.
Besonders osteuropäische Pflegekräfte haben sich wegen der kulturellen Nähe und ihrer liebevollen Art einen Namen als Pflegekräfte im Bereich der Pflege gemacht. Neben Englisch ist Deutsch die zweitwichtigste Fremdsprache. Das ist förderlich für den Einsatz von osteuropäischen Pflegekräften in Deutschland, da die Sprachbarriere von Anfang an gering ist. – Eine gute Kommunikation und Verständigung ermöglicht es den Senioren mit ihrer Pflegekraft eine gute Beziehung aufzubauen.
Als Vermittler und vor allem in der Betreuung geben wir uns von help4seniors daher sehr viel Mühe bei der Auswahl der geeigneten Pflegekraft und arbeiten nur mit persönlich ausgesuchten Partnern zusammen, die zuverlässig und fachlich professionell sind.
Ein ganz klares Nein an dieser Stelle! Sie sollten den ambulanten Pflegedienst weiterhin beschäftigen und diesen über die Pflege- oder Krankenkasse abrechnen lassen. Eine osteuropäische Pflegekraft ist kein Ersatz für den ambulanten Pflegedienst.
Begründung: Der ambulante Pflegedienst übernimmt medizinische Aufgaben, für die die osteuropäischen Pflegekräfte meist nicht medizinisch ausgebildet wurden und selbst wenn dem so wäre, die Berechtigung für die Ausführung der Tätigkeit in Deutschland fehlt. Gesetzliche Vorschriften verbieten es der osteuropäischen Pflegekraft, Tätigkeiten der Behandlungspflege in Deutschland auszuüben. Die medizinische Behandlungspflege umfasst alle Tätigkeiten, die als Teil einer medizinischen Therapie von Pflegekräften aus der Gesundheits- und Altenpflege durchgeführt werden. Darunter fallen die Medikamentengabe, Wundpflege, Verbandswechsel und die Blutdruck- und Blutzuckermessung. So wird sichergestellt, dass ältere Personen auch außerhalb eines Krankenhauses medizinisch optimal versorgt sind.
Die Pflegekraft aus Polen ersetzt also auf keinen Fall den ambulanten Pflegedienst – vielmehr ergänzt sie ihn. Sie wird Sie in Ihren Lebenslagen begleiten und eine richtige Bezugsperson für Sie darstellen.
Abgesehen von medizinischen Leistungen, die nur ein Ambulanter Pflegedienst oder der Arzt selbst ausführen können und dürfen, übernehmen osteuropäische Pflegekräfte zahlreiche Aufgaben während der sogenannten 24-Stunden-Pflege innerhalb von Düsseldorf und sogar deutschlandweit. So fallen auch Aufgaben im Haushalt in ihren Bereich.
Im Pflegebereich hilft eine Pflegekraft beim Duschen oder Baden, der allgemeinen Körperpflege (Zähne putzen, Haare kämmen, Rasieren, etc.), beim An- und Ausziehen und den Toilettengängen. Sie schneidet die Zeh- und Fingernägel, leistet Unterstützung bei der Fortbewegung und kümmert sich um die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen bei einer Inkontinenzerkrankung.
Im Haushalt kümmert sie sich um die im Alltag notwendigen Tätigkeiten wie Wäsche waschen, Putzen, Einkaufen, Kochen, einfache Gartenarbeit und die Versorgung der Haustiere.
Darüber hinaus begleitet sie den pflegebedürftigen Senioren bei allen notwendigen Erledigungen: Sie geht mit ihm zum Arzt oder Therapeuten, begleitet ihn zu Ämtern und Behörden, zu Freunden und Verwandten, bei Freizeitaktivitäten, kulturellen Veranstaltungen oder Spaziergängen. Auf Wunsch gehören zur Betreuung auch gemeinsame Aktivitäten wie Vorlesen oder Karten spielen. Wenn Hobbies noch ausgeführt können, kann die Pflegekraft auch hier unterstützend wirken.
Die Kosten für eine osteuropäische Pflegekraft schwanken und hängen von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören unter anderem die Deutschkenntnisse sowie die vorhandenen Qualifikationen. In der Regel bewegen sich die Kosten zwischen 2100 und 2700 Euro. Der Betrag kann jedoch, bei besonderen Anforderungen, höher ausfallen. Dazu kommen Kosten für die Anreise, die Alltagsunterstützung sowie für die Vermittlungsagentur und evtl. Sozialversicherungsbeiträge für die Pflegekraft.
Die Tätigkeit einer osteuropäischen Pflegekraft wird finanziell nicht von den Krankenkassen getragen. Allerdings gibt es Möglichkeiten, die Kosten zu reduzieren. Immerhin 4000 Euro im Jahr lassen sich als haushaltsnahe Dienstleistung von den Steuern absetzen. Dazu kommt die Auszahlung von Pflegegeld.
Um Pflegegeld zu erhalten, ist die Zuweisung eines Pflegegrades notwendig. Hierfür muss ein Antrag auf Pflegegeld bei der Pflegekasse gestellt werden. Nach der Prüfung des Pflegebedarfs wird dem Pflegebedürftigen ein Pflegegrad zugeteilt, nach dem Anspruch auf Pflegegeld besteht. Dieses wird immer dann gezahlt, wenn der Betroffene im eigenen zuhause von Angehörigen, Freunden oder einer polnischen Hilfskraft gepflegt wird. Das Pflegegeld beträgt 316 Euro im Monat bei Pflegegrad 2, 545 Euro bei Pflegegrad 3, 728 Euro bei Pflegerad 4 sowie 901 Euro bei Pflegegrad 5.
Um den Dienst einer Alltagsunterstützung in Anspruch zu nehmen, gibt es drei wesentliche Modelle:
1. Die Alltagsunterstützung arbeitet auf selbstständiger Basis. Hier gibt es allerdings die Unsicherheit eines illegalen Beschäftigungsverhältnisses aufgrund einer eventuellen Scheinselbstständigkeit.
2. Die Pflegekraft kann durch den Pflegebedürftigen oder seine Angehörigen angestellt werden. Damit werden diese selbst zum Arbeitgeber und tragen Verantwortung über die Versicherung der osteuropäischen Pflegekraft. Verschiedene Formalitäten und Verträge müssen abgewickelt und berücksichtigt werden. Nicht in Vergessenheit geraten, dürfen sämtliche Steuern und andere anfallenden Abgaben.
3. Eine osteuropäische Hilfskraft wird über eine Agentur vermittelt. Auf diese Weise entfallen die Pflichten als Arbeitgeber, weil die Agentur diese Position übernimmt. Zudem müssen sich der Pflegebedürftige oder seine Angehörigen nicht mehr um Sozialabgaben, Krankengeld, Urlaubsvertretung, etc. kümmern. All diese Aufgaben übernimmt die Pflegevermittlungsagentur. Die sogenannte 24-Stunden-Pflege wird sowohl in Düsseldorf als auch in allen anderen Städten in Deutschland vermittelt.
Welcher Weg eingeschlagen werden soll, müssen die Betroffenen mit ihren Angehörigen besprechen. Die Vermittlung über eine seriöse Agentur gilt als besonders einfach und sicher.
Rechtliche Bestimmung und weitere Informationen
Bei den polnischen Pflegekräften handelt es sich um Frauen (und teilweise auch Männer) in einem Alter von 20 bis 60 Jahren. Vermittelt durch eine Agentur, wohnen sie mit den pflegebedürftigen Senioren zusammen und bieten ihnen eine pflegerische sowie hauswirtschaftliche Versorgung.
Sie haben keine Ausbildung als examinierte Pflegekraft, sodass es ihnen nicht erlaubt ist, Tätigkeiten auszuüben, die in den Bereich der medizinischen Behandlungspflege wie das Wechseln der Kompressionsstrümpfe gehören. Benötigt ein Senior medizinische Hilfe, so muss zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst organisiert werden.
Erleichtert wurde die Einstellung einer osteuropäischen Pflegekraft durch die am 1. Januar 2014 eingetretene Arbeitnehmerfreizügigkeit für osteuropäische Länder der Europäischen Union. Vorher war in jedem Einzelfall eine Arbeitserlaubnis zu beantragen. Aufgrund der Verabschiedung des Gesetzes ist es hilfsbedürftigen Senioren und ihren Familien möglich, über eine Agentur mit einer Betreuungshilfe aus Osteuropa Kontakt aufzunehmen. Eine Erlaubnis der Arbeitsagentur brauchen sie hierfür nicht mehr. Lange Zeit waren solche Arbeitsverträge illegal, weil es den Haushaltshilfen aus dem Ausland nicht ohne weiteres erlaubt war, in Deutschland zu arbeiten. Stattdessen mussten Angehörige einen langen Weg auf sich nehmen – jetzt dürfen sie in Deutschland arbeiten, ohne dass hieran besondere bürokratische Lasten geknüpft sind.
Angestellte, die von help4seniors vermittelt werden, kommen auf der Grundlage des Entsendungsgesetzes nach Deutschland. Dies bedeutet, dass sie bei einem ausländischen Unternehmen angestellt sind, welches dem Kunden die Pflegeleistungen monatlich in Rechnung stellt. So brauchen sie sich keine Gedanken um die Lohnabrechnung oder die Abführung von Steuern und Sozialabgaben für die ausländischen Angestellten in ihrem Haushalt zu machen.
Sie können sich an uns wenden, wenn Sie osteuropäische Betreuungskräfte in Deutschland zur Unterstützung in einem Seniorenhaushalt oder zur Alten- und Krankenpflege einsetzen möchten. help4seniors arbeitet mit verschiedenen, renommierten osteuropäischen Hilfsdienstfirmen zusammen, die ihre Mitarbeiterinnen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nach Deutschland entsenden dürfen.
Wenn Hilfskräfte für Hilfsdienste wie die sogenannte 24-Stunden-Pflege in deutschen Haushalten eingesetzt werden, entsteht zunächst die Frage nach den dazugehörigen Rechtsgrundlagen. Oft sind Familien auch besorgt um die Legalität der Arbeit der osteuropäischen Hilfskraft.
Diese Sorge ist inzwischen unbegründet, denn nach der geltenden Beschäftigungsverordnung, die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales und vom Bundesministerium des Innern verabschiedet wurde, dürfen Haushaltshilfen und Betreuungskräfte seit dem 1. Januar 2005 offiziell als Vollzeitkräfte in deutschen Haushalten beschäftigt werden. In Konflikt mit dem Gesetz geraten Sie durch eine entsprechende Anstellung einer osteuropäischen Vollzeitpflegekraft also nicht.
Versicherungsrechtliche Vorgaben bei der Beschäftigung einer osteuropäischen Pflegekraft
Wenn Sie selbst eine osteuropäische Pflegekraft anstellen, werden Sie automatisch zum Arbeitgeber. Somit sind Sie verantwortlich für die Kranken-, Unfall- und Pflegeversicherung und müssen Sozialversicherungsbeiträge bezahlen. Außerdem hat die Pflegekraft Anspruch auf Freistellung im Krankheitsfall sowie Urlaubsanspruch. Um als Arbeitgeber fungieren zu können, brauchen Sie von der Bundesagentur für Arbeit eine Betriebsnummer.
Die zweite und einfachere Möglichkeit besteht darin, sich eine osteuropäische Pflegekraft über eine Agentur vermitteln zu lassen. Diese ist wiederum der Arbeitgeber der Pflegekraft und kümmert sich um alle sozialversicherungsrechtlichen Aspekte. Sie selbst bleiben davon unberührt.
Sollte die Pflegekraft in ihrem Heimatland nicht sozialversichert sein, ist dies illegal. Die Empfehlung lautet deswegen, nach der sog. A1-Bescheinigung zu fragen. Lassen Sie sich die Bescheinigung im Original vorlegen.
Halten sich die osteuropäischen Pflegekräfte nur für ein paar Monate in Deutschland auf, bleiben sie in ihrem Heimatland krankenversichert. In diesem Falle sind in Deutschland lediglich die Sozialabgaben zu entrichten.
Allerdings braucht Ihre Pflegekraft eine „Blaue Versicherungskarte“ (EKVK). Diese stellt den Versicherungsnachweis dar und wird im Heimatland ausgestellt. Ist diese nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit, bei bestimmten Versicherern, welche sich auf sog. Saisonarbeiter spezialisiert haben, eine Krankenversicherung abzuschließen. Solche Versicherungen bieten zum Beispiel die HanseMerkur Versicherungsgruppe. Es handelt sich hierbei um private Krankenversicherungen. Natürlich ist dies lediglich relevant, wenn Sie eine Pflegekraft selbst anstellen.