Treppenlift-Modelle im Überblick
In der Regel verfügen alle Treppenlifte über ein Liftsystem. Dabei ist entweder ein Sitz oder eine Plattform auf einer Treppenliftfahrbahn montiert. Dennoch gibt es zahlreiche Unterschiede zwischen den jeweiligen Modellen. Allerdings ist jeder Treppenlift fest installiert und folgt der Neigung sowie der Drehung des Treppenverlaufs. Die Fahrbahn lässt sich entweder an der Wand oder auf den Stufen anbringen. Betroffene bedienen das Gerät mithilfe einer Konsole oder einer Fernbedienung.
Der Sitzlift: Bei der bekanntesten Variante wird der Betroffene im Sitzen nach oben oder unten befördert. Das Modell eignet sich hervorragend für Menschen, die selbstständig sitzen und wieder aufstehen können. Das Modell besitzt den Vorteil, dass wenig Platz benötigt wird. Der Sitzlift lässt sich ebenso an kurvigen oder engen Treppen installieren. Ein weiterer Vorzug besteht darin, dass der Sitzlift platzsparend zusammengeklappt werden kann.
Der Stehlift: Betroffene, die unter Gelenkbeschwerden leiden und Schmerzen beim Sitzen haben, können auf einen Stehlift zurückgreifen. Hierbei ist eine kleine Plattform an der Fahrbahn montiert. Sie verfügen über einen Sicherheitsbügel und über zwei Armlehnen. Stehlifte gestalten sich platzsparender als Sitzlifte. Aufgrund dessen finden sie insbesondere in schmalen Treppenhäusern Verwendung. Das Modell ist ebenfalls einklappbar und somit platzsparend.
Der Plattformlift: Das Modell ähnelt ein wenig dem Stehlift. Hierbei lässt sich die Plattform durch einen Elektroantrieb bewegen. Der Unterschied zum Stehlift ist, dass die Plattform größer ist. Die Variante eignet sich ebenso hervorragend für Rollstühle. Der Lift ist für Menschen ideal, die über einen Rollator verfügen oder Sauerstoffgeräte mitführen. Das Modell benötigt ausreichend Platz, denn die Standardgröße beträgt 80 cm x 100 cm.
Außentreppenlift: Es stehen zahlreiche Treppenlifte mit Sitz oder Plattform für den Außenbereich zur Verfügung. Hierbei sind grundsätzlich die Antrieb- und Bedienungselemente regendicht versiegelt. Ferner gestalten sich alle weiteren Elemente aus wetterfesten und UV-beständigen Materialien. Alle Modelle enthalten ein Schloss, um Unbefugten den Zutritt zu verwehren.
Das sollten Betroffene beim Kauf beachten:
- Betroffene sollten zunächst die verschiedenen Anbieter, die Antriebsysteme sowie die Kosten vergleichen. Im besten Fall lassen sich Betroffene einen Kostenvoranschlag erstellen. Die Garantieleistungen sowie die Wartungskosten sind ebenso bedeutsam.
- In einigen Fällen fordert die Behörde eine Baugenehmigung sowie eine Prüfbescheinigung. Diese müssen jedoch von der zuständigen Firma erbracht werden. Betroffene sollten die Gesamtsumme erst dann bezahlen, wenn sie die gesamten Unterlagen erhalten haben und keine Mängel bei der Installation auftreten.
- Ferner sollten Betroffene beim Kauf darauf achten, dass das Produkt und Montagemängel vertraglich festgelegt sind. Diese sollten für mindestens zwei Jahre kostenfrei beseitigt werden. Der Einbau sollte von einer Fachfirma vorgenommen werden.
Der Einbau von Treppenliften
Wer sich für den Einbau eines Treppenlifts interessiert, sollte sich zunächst von einem Experten beraten lassen. Die ausgewählte Variante muss mit der Wohnumgebung des Betroffenen übereinstimmen. Anschließend wird vor Ort geklärt, welche Treppenlifte für die persönliche Situation empfehlenswert und was beim Montieren zu beachten ist. Soll der Treppenlift an einer Wand installiert werden, muss diese dementsprechend stabil sein. Es kann vorkommen, dass sie vor der Montage verstärkt werden muss. Reicht die Treppenliftfahrbahn bis auf die Stufen, müssen diese ebenso tragfähig sein. Ferner wird geprüft, ob ausreichend Platz für die Montage vorhanden ist. Der Treppenlift muss so montiert sein, dass er im geparkten Zustand nicht den Flur zustellt.
Förderung für Treppenlifte
Es gibt zahlreiche Förderungsmöglichkeiten, die von Bund und Ländern angeboten werden. Der Einbau lässt sich durch Zuschüsse oder Kredite finanzieren. Ebenfalls unterstützt die Förderbank KfW den Kauf eines Treppenlifts. Der Zuschuss beträgt zumeist 10 % pro Wohneinheit. Das sind bis zu 6.250 Euro der förderfähigen Investitionskosten. Ferner bietet die Förderbank Kredite mit preiswerten Konditionen für den Einbau eines Treppenlifts.