Sterben in Würde

Geprüft durch Help4Seniors

Die Palliativpflege ermöglicht ein Sterben in Würde. Bei der Palliativpflege steht die Erhaltung der Lebensqualität eines Sterbenden im Vordergrund. Das heißt, dass die Symptome gelindert und die Schmerzen medikamentös verringert werden. Die Palliativpflege umfasst aber nicht nur die rein medizinische Versorgung des Patienten, sondern auch die ganzheitliche Betreuung.

Wünsche werden berücksichtigt und Akzente gesetzt, um die letzten Wochen und Tage derart zu gestalten, dass dem Patienten „schöne Erinnerungen“ bleiben. Zu beachten ist, dass die Palliativpflege selbst über den Tod hinausgehen kann, da nicht nur die Bedürfnisse des Patienten, sondern ebenso die Bedürfnisse der Angehörigen berücksichtigt werden. Sie werden in den Sterbeprozess aktiv integriert.

Palliativstation oder Betreuung in den eigenen vier Wänden?

Eine Palliativversorgung kann in der häuslichen Umgebung oder stationär auf einer sogenannten Palliativstation erfolgen. Wenn die Therapie im Krankenhaus zu Ende ist und es keine Chance auf eine Heilung gibt, entscheidet der Patient selbst, ob er stationär auf einer Palliativstation oder in einem Sterbehospiz aufgenommen werden soll oder daheim sein möchte und durch einen palliativen Pflegedienst betreut wird.

In vielen Fällen ist es besser, einen stationären Aufenthalt zu wählen. Insbesondere dann, wenn die Gegebenheiten in den eigenen vier Wänden nicht optimal sind, um den Patienten zu betreuen. Entscheidet sich der Patient für die stationäre Aufnahme, kümmern sich in weiterer Folge ausgebildete Fachkräfte und Ehrenamtliche um die Versorgung und Betreuung und begleiten den Patienten in allen Phasen des Sterbeprozesses. Dabei geht es nicht nur darum, die körperlichen Symptome zu lindern, sondern auch die psychischen und physischen Folgen aufzufangen, die im Zuge des Sterbeprozesses auftreten.

Was bedeutet ganzheitliche Pflege?

Die ganzheitliche Pflege beinhaltet eine pflegerische Versorgung und optimale Schmerzbehandlung, wobei etwaige Spätfolgen nicht berücksichtigt werden. Das bedeutet, dass vorwiegend darauf geachtet wird, die Symptome und Schmerzen zur Gänze auszuschalten. Zudem gibt es die Möglichkeit, die Patienten mit Spezialnahrung zu versorgen und Therapien wie Massagen, Aromatherapien oder Entspannungsübungen durchzuführen. Sie sollen das Leid des Patienten lindern.

Die ausgebildeten Fachkräfte sind geschult darin, für Ablenkung zu sorgen. – Dem Patienten werden Bücher vorgelesen und Musik vorgespielt. Gemeinsam mit ihm werden Gespräche geführt oder Hobbies verfolgt, die dem Patienten Spaß machen und schöne Erinnerungen schaffen.

Dem Patienten soll im Zuge der Palliativpflege dabei geholfen werden, sich mit dem bevorstehenden Tod auseinanderzusetzen und umzugehen, soweit dies möglich und gewollt ist. Letzte Wünsche, die dem Patienten wichtig sind, werden berücksichtigt und so gut wie möglich umgesetzt. Diese Form der Sterbebegleitung soll es dem Patienten ermöglichen, in Würde zu sterben.

Patienten und Angehörige werden betreut

Es spielt eigentlich keine Rolle, ob man sich für eine Palliativpflege im häuslichen Umfeld oder in einem Hospiz entscheidet – am Ende steht der Patient im Mittelpunkt. Die Pflegefachkräfte achten darauf möglichst alle Wünsche zu erfüllen und die Schmerzen zu lindern. Das Sterben soll so „einfach“ wie möglich sein.

Aufgrund der Tatsache, dass auch die Angehörigen leiden, wenn ein lieber Mensch stirbt, kümmern sich die Betreuungs- und Pflegefachkräfte gleichzeitig um die Angehörigen bzw. Hinterbliebenen. Sie werden in die Behandlung und Gespräche ebenso miteinbezogen wie der Patient selbst. So gibt es unterstützende Gespräche, Erklärungen und Vorschläge für Therapien und Behandlungen.

Wer übernimmt die Kosten?

Wenn die Mediziner feststellen, dass eine Palliativpflege notwendig ist, werden die Kosten für die Pflege von der Krankenkasse übernommen. Egal wofür sich der Patient entscheidet, ob für die häusliche Pflege oder die stationäre Pflege, ist eine Verordnung vom Arzt notwendig, sodass die Krankenkasse die Pflegekosten erstattet. Die Kostenübernahme muss beantragt werden. Als Beratungsstelle steht hierfür der Sozialdienst des Krankenhauses sowie der Pflegedienst oder die Palliativstation eines Krankenhauses zur Verfügung, die bei der Antragsstellung und weiteren Fragen unterstützend zur Seite stehen.

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