Selbstständig in der eigenen häuslichen Umgebung – Pflegegrad 1

Geprüft durch Help4Seniors

Dieser Wunsch trifft wahrscheinlich auf uns alle zu. Wenn sich die ersten Alterserscheinungen bemerkbar machen oder eine schwere Krankheit den Körper schwächt, kann dieser Wunsch schnell in Frage gestellt werden. Damit Hilfen sowohl im Haus als auch stationär finanziert werden können, gibt es die angepassten Pflegegrade, die den pflegerischen Aufwand abbilden sollen.

Pflegegrad 1 – Unterstützung im Alltag

Den Bedarf für eine medizinische oder pflegerische Unterstützung stellt der medizinische Dienst (MD) auf Antrag fest. In Einzelfällen kann bei einem Krankenhausaufenthalt im Eilverfahren ein Pflegegrad durch den sozialen Dienst oder den Casemanager des Krankenhauses festgestellt werden. Dieser muss dann innerhalb weniger Wochen durch den MD geprüft werden. In der aktuellen Situation geschieht dies in der Regel per Fragebogen und Telefoninterview, da die meisten regionalen MDs nicht zur Begutachtung ins Haus kommen dürfen.

Pflegegrad 1 erhält, wer im Alltag leicht eingeschränkt ist. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die kognitiven Fähigkeiten vollständig vorhanden sind, aber eine Arthrose das Treppensteigen, das Einkaufen oder die Erledigung des Haushalts beeinträchtigen. Kommen dann noch Ängste vor einem Sturz dazu, die den Patienten blockieren, ist die Häuslichkeit gefährdet. Damit die Versorgung im eigenen Umfeld gewährleistet werden kann, wird Pflegegrad 1 zuerkannt.

Leistungen durch die Pflegekasse

Bei Pflegegrad 1 fallen die Leistungen der Pflegekasse eher gering aus. Sie sind darauf fokussiert, den Patienten in seinem Umfeld zu unterstützen und zum Beispiel die Wohnung an die veränderten Bedürfnisse anzupassen. So hat jeder Patient ab Pflegegrad 1 Anspruch auf einen Zuschuss in Höhe von 4.000 Euro für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Das kann zum Beispiel die bodengleiche Dusche sein, Haltegriffe an der Toilette oder die Beseitigung von Schwellen und anderen Stolperfallen. Die Beantragung dieser Maßnahme erfolgt – am besten vor dem Umbau – bei der zuständigen Pflegekasse. Die Antragsverfahren sind nicht einheitlich geregelt. Einige Kassen halten dafür Formulare vor, andere nehmen auch formlose Anträge an.

Außerdem werden monatlich 125 Euro für Betreuungs- und Entlastungsleistungen gewährt. Diese Leistungen können sehr vielgestaltig sein. Sie reichen von Einkaufsfahrten und begleiteten Fahrten zum Arzt, Seniorengruppen bis hin zu haushaltsnahen Dienstleistungen wie Hausputz oder Essenszubereitung. Damit der Betrag in Anspruch genommen werden kann, muss sich der Patient an zertifizierte Betriebe wenden.

Einkaufshilfe bei Pflegegrad 1

Einmalig kann der Patient die Installation eines Hausnotrufs beantragen. Monatlich werden dafür laufende Kosten in Höhe von 23 Euro erstattet. Des Weiteren kann sich jeder Patient ein monatliches Pflegepaket in Höhe von 40 Euro (zu Coronazeiten 60 Euro) zuschicken lassen. Das können individuelle Artikel wie Handschuhe, Desinfektionsmittel, Bettunterlagen oder Waschschürzen sein.

Und das zahlt die Pflegekasse nicht

Im Pflegegrad 1 sind noch keine Kosten für eine ambulante oder stationäre Pflege vorgesehen. Daher kann der Patient auch keinen Zuschuss zu diesen Maßnahmen erwarten. Anfallende Kosten muss der Patient selbst tragen. Er kann jedoch den Entlastungsbeitrag in Höhe von 125 Euro für die Leistungen einsetzen. Genauso verhält es sich mit einer Kurzzeitpflege, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt, oder der Verhinderungspflege. Diese werden erst ab Pflegegrad 2 berücksichtigt. Ein Pflegegeld wird ebenfalls NICHT gezahlt.

Widerspruch gegen die Entscheidung

Wer der Ansicht ist, dass die Begutachtung durch den MD nicht korrekt ist, kann Widerspruch gegen den Bescheid über den Pflegegrad erheben. Der Pflegegrad wird meist wenige Tage nach der Begutachtung durch die Pflegekasse schriftlich mitgeteilt. Ein Widerspruch muss ebenfalls schriftlich binnen vier Wochen an die Pflegekasse erfolgen. Es empfiehlt sich, dazu eine Pflegeberatung (zum Beispiel bei einem ambulanten Pflegedienst) oder einen Sozialverband um Hilfe zu bitten.

Wir sind für Sie da!

Wir beraten Sie gerne in allen Fragen. Rufen Sie uns noch heute an. 0211 5801980

VHBP
IQH
Proven Expert