Auch die Notwendigkeit der Nachsorge für einen Angehörigen nach einem Krankenhausaufenthalt stellt eine solche Krisensituation dar. Reicht in diesen Fällen eine teilstationäre oder vorübergehende Pflege nicht aus, kann eine Pflege rund um die Uhr notwendig werden. Diese Kurzzeitpflege wurde bisher in einem hohen Maße in stationären Pflegeeinrichtungen übernommen, was die Angehörigen aber zusätzlich vor hohe organisatorische Anforderungen stellt.
Oftmals überfordert diese völlig neue Situation sowohl die Betroffenen, als auch die Angehörigen. Die Suche nach einem geeigneten Pflegeplatz durch die Angehörigen auf der einen Seite und die Notwendigkeit für den Pflegebedürftigen, bei bestehender Krankheit nun auch noch die eigenen vier Räume verlassen zu müssen, bedeuten zusätzliche Belastungen. Die Möglichkeit, die pflegebedürftigen Person „24 Stunden“ am Tag zu Hause betreuen zu lassen, stellt hierbei oftmals die beste Alternative zum Pflegeheim dar, die alle Beteiligten entlastet.
Was beinhaltet die Kurzzeitpflege?
Wird die Möglichkeit der Kurzzeitpflege zu Hause genutzt, unterstützt eine geschulte Pflegekraft die pflegebedürftige Person kurzfristig und während der gesamten Übergangszeit in der gewohnten Umgebung und hilft fürsorglich dabei, den Alltag zu bewältigen und die Selbstständigkeit zu erhalten.
Hierzu gehören die Unterstützung bei der Zubereitung von Mahlzeiten, bei der täglichen Pflege, beim An- und Ausziehen bis hin zur Inkontinenzversorgung. Des Weiteren helfen Betreuer im Haushalt, kümmern sich um formelle Anforderungen, um Haustiere und Blumen, planen und begleiten bei Ausflügen und Arztbesuchen und kaufen ein. Der Betroffene erhält einen ständig verfügbaren Ansprechpartner, professionelle Betreuung und muss sich nicht erst in einer neuen Einrichtung eingewöhnen. Die Angehörigen hingegen wissen den oder die Pflegebedürftigen gut betreut und können sich in dieser Zeit um eine dauerhafte Pflegelösung, beispielsweise einen ambulanten Pflegedienst oder die Unterbringung in einem Heim kümmern.
Die Kurzzeitpflege wird von den zuständigen Pflegekassen finanziell unterstützt.
Seit 2017 werden Maßnahmen von insgesamt 8 Wochen im Jahr genehmigt und mit insgesamt 1.612 € gefördert. In Verbindung mit der Verhinderungspflege, wird Angehörigen schnell und unkompliziert finanzielle Hilfe und Entlastung zuteil.