Das Pflegetagebuch ist eine Aufzeichnung über alle durchgeführten pflegerischen Unterstützungsmaßnahmen im Laufe einer Woche. Die Aufzeichnungen sollten mindestens zwei Wochen lang geführt werden. Dadurch soll ein Überblick zur realistischen Einschätzung des Pflegeaufwandes und -bedarfs gegeben werden. Dies ist vor allem für die Einstufung in die richtige Pflegestufe relevant.
Das Pflegetagebuch dient also als Hilfestellung für die Begutachtung durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen, kurz MDK. Der Gutachter – ein Arzt oder eine Pflegefachkraft – schätzt bei diesem Termin bei Ihnen zu Hause den Pflegebedarf in Minuten pro Tag ein. Anhand dieser Einschätzung erfolgt dann die Einstufung in die jeweilige Pflegestufe. Zum Beispiel bei Pflegestufe 1 (erhebliche Pflegebedürftigkeit) besteht ein täglicher Hilfebedarf von 90 Minuten, davon mehr als 45 Minuten für die Grundpflege. Außerdem muss mehrmals in der Woche eine Unterstützung bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten erforderlich sein. Bei erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf, wie er zum Beispiel bei der Betreuung Demenzkranker entsteht, ist ein höheres Pflegegeld innerhalb der Pflegestufe vorgesehen. Doch welche Pflegeleistungen sollen im Pflegetagebuch aufgezeichnet werden?
Die Grundpflege
Die meisten Vordrucke für das Pflegetagebuch sehen die Tätigkeiten der Grundpflege mit den entsprechenden Minutenangaben pro Tag vor. Wichtig ist, dass alle an der Pflege beteiligten Personen das Pflegetagebuch ausfüllen, um einen objektiven Überblick des tatsächlichen Pflegebedarfs zu ermöglichen. Auch vermeintlich kleine und kurze Tätigkeiten sollten protokolliert werden, da zum Schluss die Minuten addiert werden und jede Minute zählt.
Zu den Tätigkeiten der Grundpflege werden die pflegerischen Maßnahmen zur Unterstützung der Aktivitäten des täglichen Lebens gezählt. Dazu zählen zum Beispiel: Hilfe beim Aufstehen oder zu Bett gehen, sich waschen, sich anziehen, mundgerechte Zubereitung der Nahrung, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, Zähne putzen, Rasieren, sich kämmen, zur Toilette gehen, Treppen steigen, das Gehen innerhalb der Wohnung.
Für alle diese Maßnahmen sind im Gesetz sogenannte Zeitorientierungswerte in Minuten vorgesehen. So werden zum Beispiel für eine Ganzkörperwäsche 20 bis 25 Minuten veranschlagt, für die Zahnpflege 5 Minuten, für das mundgerechte Zubereiten der Hauptmahlzeiten 2 bis 3 Minuten, für das Ankleiden gesamt 8 bis 10 Minuten und so weiter. Unterschieden wird zusätzlich, ob die jeweilige Verrichtung zur Gänze oder nur zum Teil von einer anderen Person übernommen werden muss. Sollte für die Aktivität tatsächlich mehr Zeit, als in diesen Zeitorientierungswerten vorgesehen, benötigt werden, so ist eine ausführliche und fachliche Begründung erforderlich.
Unterstützung bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten
Zusätzlich zur Hilfebedürftigkeit bei Tätigkeiten der Grundpflege ist auch Unterstützung bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten in einem bestimmten durchschnittlichen Mindestausmaß pro Tag an zumindest mehreren Tagen in der Woche nachzuweisen. Dies umfasst zum Beispiel: Hilfe beim Einkaufen, Hilfe beim Kochen, Hilfe beim Reinigen der Wohnung, Hilfe beim Geschirrspülen, Hilfe beim Wechseln oder Waschen der Wäsche, Hilfe beim Bügeln oder Hilfe beim Beheizen der Wohnung.
Auch diese Tätigkeiten werden in Minuten addiert und für die Berechnung und Bewilligung der jeweiligen Pflegestufe herangezogen. So sind in der Pflegestufe 2 (Schwerpflegebedürftigkeit) zirka 60 Minuten Unterstützung bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten, mehrmals in der Woche Voraussetzung. Spätestens bei der Pflegestufe 2 wird auch relevant, dass die Hilfe zu verschiedenen Tageszeitpunkten erforderlich ist. Bei der Pflegestufe 3 (schwerst pflegebedürftig) wird von einem Pflegebedarf rund um die Uhr ausgegangen, also auch in der Nacht.
Der MDK-Besuch
Für die Begutachtung durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen sollte das Pflegetagebuch entsprechend ausgefüllt vorbereitet sein. Ebenso dienlich ist eine Medikationsliste, die Krankenakte vom Hausarzt mit dem Befund des aktuellen Gesundheitszustandes sowie die Sicherstellung der Erreichbarkeit oder die Anwesenheit aller an der Pflege beteiligten Personen. Auch die Entlassungsbriefe der letzten Spitalsaufenthalte oder von durchgeführten Rehabilitations- und/ oder Kuraufenthalten sind hilfreich für den MDK.
Dieser wird die Unterlagen durcharbeiten, sich ein Bild von der Wohnsituation machen, die Selbsteinschätzung der hilfsbedürftigen Person erfragen und die mögliche Selbstständigkeit abschätzen. Folgende Informationen werden geprüft werden: funktionelle Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person, Höhe der Pflegezeiten und die Selbstständigkeit bei Erledigungen im Alltag.