Herzschrittmacher sind eine wichtige und notwendige Hilfe, sie verhelfen den Betroffenen zu wiedergewonnener Leistungsfähigkeit und sind nur mit wenigen Einschränkungen verbunden. Diese betreffen bestimmte medizinische Verfahren und Einflüsse elektromagnetischer Geräte. Wobei genau Vorsicht geboten ist, klären wir hier.
Der künstliche elektronische Taktgeber ersetzt, beziehungsweise unterstützt die natürlichen Schrittmacher im Herzen: den Sinusknoten und oder den Atrioventrikularknoten. Schon viele Jahre werden Herzschrittmacher erfolgreich bei zu langsamem Herzschlag (unter 60 Schläge pro Minute, Bradykardie) implantiert. Moderne Geräte bestehen aus einem elektronischen Aggregat, welches unter dem Schlüsselbein liegt, und Elektroden, die zum Herzen führen. Sie enthalten Mini-Computer und können noch viel mehr als nur den Herzrhythmus steuern.
Herzschrittmacher: Verlässlich mit geringem Aufwand
Schon kurze Zeit nach einer Operation sollte der Schrittmacher ein normales Leben ermöglichen und bisherige Beschwerden wie Schwindel, Kurzatmigkeit und Energiemangel vergessen machen. In regelmäßigen Nachsorge- und Kontrollterminen, ein- bis zweimal jährlich, prüft der Kardiologe die ordnungsgemäße Funktion und regelt bei Bedarf nach. Auch eine telemetrische Überwachung ist möglich, je nach Fabrikat. Ansonsten arbeitet das Implantat eigenständig und sehr zuverlässig.
Ist die Batterie nach etwa 5 bis 10 Jahren erschöpft, erfolgt ein Austausch des Aggregates über einen kleinen Hautschnitt, die Sonden verbleiben an Ort und Stelle.
Der Kardiologe wird mögliche, individuelle Belastungsgrenzen seines Patienten kennen und aufzeigen. Eventuell ist die Einnahme von Herzmedikamenten weiterhin notwendig. Doch rüstige Träger ohne schwerwiegende Begleiterkrankungen nach einem Herzinfarkt können sehr vieles wieder unternehmen, was zuvor kaum möglich war. Betroffene können sogar auf weite Reisen gehen, sollten dies aber in Rücksprache mit ihrem Arzt tun und auch hier den Schrittmacherausweis stets dabei haben.
Mögliches „Zwischenfunken“: Magnete, elektromagnetische Felder, Motoren und Funk
Moderne Schrittmacher sind bestmöglich gegen äußere Einflüsse abgeschirmt, weshalb im alltäglichen Umgang mit üblichen Elektrogeräten kaum mit einer Beeinträchtigung zu rechnen ist. Dennoch können Geräte, Maschinen und Anlagen mit stärkeren Störfeldern in die Funktion der Herzschrittmacher eingreifen.

Dies ist in der Regel nicht gefährlich. Das Gerät arbeitet noch, hat aber für die Zeit der Störung keine Rückmeldung über den Zustand des Herzens. Daher löst der Schrittmacher womöglich nicht sinnvolle Herzschläge aus. Sie machen sich dann als Herzklopfen, Herzstolpern oder Schwindel bemerkbar. Sobald die Störquelle ausgeschaltet oder in ausreichender Distanz ist, funktioniert der elektronische Taktgeber wieder normal.
Für ein störungsarmes Funktionieren von Herzschrittmachern sind folgende Empfehlungen hilfreich
- Sicherheitspersonal am Flughafen auf den Schrittmacher hinweisen, um Schleusen-Alarm und Störungen durch Magnetstab-Kontrolle am Körper zu vermeiden.
- Behandelnde Ärzte, wie Zahnarzt und Hausarzt, über den Herzschrittmacher informieren. Genaueres wissen die jeweiligen Fachärzte, denn bestimmte therapeutische oder diagnostische Verfahren dürfen teils nur bedingt oder gar nicht angewendet werden. Hierzu gehören zum Beispiel:
- Steinzertrümmerungen mit Ultraschallstoßwellen
- Elektrotherapie (Reizstrom, Elektrokauter, Elektroresektion, Magnetfeldtherapie)
- dentaler Vitalitätstest
- (ionisierende) Bestrahlungen, Diathermie (Mikrowelle, Hochfrequenz, Kurzwelle)
- Kernspintomografie, Magnetresonanztomografie (MRT)
- Mikrowellen-Katheterablation
- Transurethrale Nadelablation (TUNA)
- Auf einwandfreien Zustand von Geräten und Elektroinstallation achten.
- Reparaturen an elektrischen oder gasbetriebenen Geräten besser nicht selbst durchführen und keinen Phasenprüfer benutzen.
- Bei Funkfernsteuerungen, Bluetooth- oder WLAN-Geräten auf herstellerseitig angegebene Mindestdistanz achten, meist genügen 15 cm.
- Schnurlose oder Mobil-Telefone wie auch Smartphones sind in der Regel unkritisch, auch hier 15 cm Abstand zur Antenne einhalten.
- Bei Mikrowellengeräten, starken Elektrowerkzeugen und Elektrozäunen 30 cm Abstand halten.
- Bei Induktionsfeldern, Metalldetektoren besser 60 cm Distanz halten.
- Prinzipiell auf Sendemasten und Antennen achten.
- Bei Funkgeräten zwischen 15 und 30 Watt 60 cm Abstand von der Antenne halten.
- Gemieden werden sollten Körperfettwaage, magnetische Matratzenauflage oder Kissen sowie Bauchmuskelstimulator.
- Einen großen Abstand sollten Betroffene zu Radiosendern, Schweißanlagen, Umspannwerken und Elektrostahlwerken halten.
Im Zweifel empfiehlt es sich, einen Blick in die Herstellerangaben zu werfen, oder Sicherheitsbeauftragte oder Betriebsärzte zu befragen.