Wie hoch ist die finanzielle Unterstützung durch die Pflegeversicherung beim Pflegegeld?
Wer sich für die Pflege durch einen Angehörigen in den eigenen vier Wänden entscheidet, kann Pflegegeld beziehen. Wird die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst übernommen, kann dieser die Kosten als Pflegesachleistungen bei der Pflegekasse abrechnen. Der Pflegebedürftige hat in diesem Fall nur den Anspruch auf einen Teil des Pflegegeldes.
Pflegegeld wird ausbezahlt, wenn die häusliche Pflege von einem ehrenamtlichen Pfleger – das kann ein Familienangehöriger, ein Bekannter oder auch der Nachbar sein – durchgeführt wird.
Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegegrad. So liegt die Summe bei Pflegegrad 2 bei 316 Euro pro Monat, bei Pflegegrad 3 bei 545 Euro pro Monat und bei Pflegegrad 4 bei 728 Euro pro Monat und besteht Pflegegrad 5, werden 901 Euro pro Monat von Seiten der Pflegeversicherung bezahlt. Das Geld wird auf das Konto des Pflegebedürftigen überwiesen, der sodann selbst bestimmt, wofür er das Geld ausgeben will.
Lebt der Pflegebedürftige in einer speziellen Einrichtung oder in einem Pflegeheim, bezahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 1 125 Euro pro Monat, bei Pflegegrad 2 770 Euro pro Monat, bei Pflegegrad 3 1.262 Euro pro Monat, bei Pflegegrad 4 1.775 Euro pro Monat und bei Pflegegrad 5 2.005 Euro pro Monat.
Zusätzliche Ansprüche: Pflegesachleistungen und Entlastungsbetrag
Dazu gehören die Grundpflege, die Haushaltshilfe und die häusliche Betreuung, wobei hier vor allem die Unterstützung der im Haus stattfindenden Aktivitäten im Mittelpunkt steht, die Kommunikation mit dem Betroffenen und die Hilfestellung bei der Gestaltung des alltäglichen Lebens.
Monatlich wird von der Pflegeversicherung eine Summe von 689 Euro bei Pflegegrad 2, 1.298 Euro bei Pflegegrad 3, 1.612 Euro bei Pflegegrad 4 und 1.995 Euro bei Pflegegrad 5 gewährt.
Werden zudem die Sachleistungen nur zum Teil in Anspruch genommen, gibt es anteilig Pflegegeld. Verbraucht der Pflegebedürftige etwa mit Pflegegrad 3 nur 70 Prozent der Pflegesachleistungen, kann er sich 30 Prozent vom Pflegegeld überweisen lassen. Bei regulären 545 Euro pro Monat wären das anteilig 163,50 Euro Pflegegeld pro Monat.
Zusätzlich hat der Pflegebedürftige, der sich zwischen Pflegegrad 1 und Pflegegrad 5 bewegt, einen Anspruch auf den Entlastungsbetrag, der pro Monat bei 125 Euro liegt. Dabei handelt es sich um eine Summe, die als Alltagsunterstützung verstanden wird. Zu beachten ist, dass der Betrag zweckgebunden ist und ausschließlich bei Aufwendungen für sogenannte Entlastungsangebote rückerstattet wird.
Umbauarbeiten und Wohngemeinschaften werden finanziell unterstützt
Zudem gibt es einen Anspruch auf Geld für Pflegehilfsmittel. Dazu gehören beispielsweise Windeln oder Einmalhandschuhe. Pro Monat bekommt der Pflegebedürftige 40 Euro. 4.000 Euro stehen außerdem pro Jahr als Unterstützung für altersgerechte Umbauten zur Verfügung, die der Barrierefreiheit dienen wie etwa für die Dusche ohne Stufe oder für Haltegriffe im Bad.
All jene, die in einer ambulant betreuten Wohngruppe leben, also in Pflege-WGs, haben zudem einen Anspruch auf 214 Euro pro Monat, um etwa den Betreuer der WG zu bezahlen. Wird eine derartige Pflege-WG gegründet, gibt es für den Pflegebedürftigen einmalig 2.500 Euro, um beispielsweise wichtige Anschaffungen zu finanzieren. Pro Wohngruppe liegt der Maximalbetrag bei Gründung bei 10.000 Euro.