Wer schwerbehindert ist, hat jeden Tag mit vielen kleinen und großen Herausforderungen zu kämpfen. Ein Schwerbehindertenausweis hilft bei der Bewältigung dieser Aufgaben und bringt Rechte und Vergünstigungen mit sich.
Was bedeutet „schwerbehindert“?
Den Schwerbehindertenausweis gibt es in zwei Ausführungen. Der gängige Ausweis ist grün und erhältlich ab einem Behindertengrad von mindestens 50 Prozent. Der grün-orange Schwerbehindertenausweis ist für Schwerbehinderte, die zusätzlich in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr beeinträchtigt sind. Dieser Ausweis wird auch Freifahrtausweis genannt, weil er die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Straßenverkehr innehat.
Ab wann können Senioren einen Schwerbehindertenausweis beantragen?
Sobald eine Behinderung vorliegt, die länger als sechs Monate und für das Lebensalter untypisch ist, kann der Ausweis beantragt werden. Das gilt auch, wenn durch die Behinderung die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft erschwert wird. Als Behinderung gelten dabei sowohl körperliche als auch geistige und seelische Einschränkungen.
Die Schwere der Behinderung wird in Graden ausgedrückt. Als schwerbehindert gelten Menschen mit einem Schweregrad von mindestens 50 Prozent. Wenn klar wird, dass die Behinderung dauerhaft ist und eine Beeinträchtigung vorliegt, kann der Ausweis beantragt werden.
Dabei ist die Antragstellung in jedem Bundesland anders geregelt. Normalerweise wird der Antrag bei der Kreisverwaltung oder beim Landratsamt gestellt. Auskünfte über den Ablauf erhalten Betroffene in der Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Der Antrag kann entweder formlos per Anschreiben gestellt werden. Daraufhin muss ein Antragsformular ausgefüllt und eingereicht werden. Das Antragsformular kann auch direkt bei der zuständigen Behörde angefordert oder über das Internet heruntergeladen werden.
Über den Erhalt des Schwerbehindertenausweises entscheidet die zuständige Behörde. Den Grad und die Merkzeichen der Behinderung legt ein unabhängiger Gutachter fest.
Welche Leistungen beinhaltet der Ausweis?
Nach dem Sozialgesetzbuch IX gehen zahlreiche Leistungen und Vorteile mit dem Schwerbehindertenausweis einher. Abhängig sind die Angebote von den Merkzeichen.
Zu den Leistungen können gehören unter anderem:
- medizinische Hilfsmittel und Leistungen und damit verbundene Kosten
- Hilfe bei der Erlangung oder Erhaltung eines behindertengerechten Arbeitsplatzes
- Reise-, Prüfungs-, Wohn- oder Lehrgangskosten, wenn notwendig
- Haushaltshilfen
- Kündigungsschutz
- Hilfe zur Teilhabe am kulturellen Leben
- Hilfe zur Teilhabe am gemeinschaftlichen Leben
- beschleunigte Bearbeitung von Renten- und Pensionsanträgen
- bevorzugte Abfertigung bei Behörden
- unentgeltliche oder ermäßigte Beförderung mit öffentlichen Nahverkehrsmitteln
- Steuererleichterungen
- Reduzierung von Mitgliedsbeiträgen für Vereine oder Verbände
- Ermäßigung oder Befreiung der Rundfunkgebühr
- ermäßigte Preise bei kulturellen Veranstaltungen oder Bahnfahrten