Könnte der Zuzug kroatischer Pflegefachkräfte den Pflegefachkräftenotstand in Deutschland stoppen? Aus unserer Sicht kann er das. Zwar gibt es keine gesonderte Ausbildung im Bereich der Altenpflege, aber kroatische Pflegekräfte müssen in ihrem Heimatland eine vier Jahre dauernde Mittelschulausbildung im Rahmen der Krankenpflege absolvieren. Die Erfahrungen, die die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit in der Vergangenheit gemacht hat, waren mehrheitlich positiv.
Die Zahlen zeigen, dass ausländische Fachkräfte, vor allem im Pflegebereich, so wichtig wie noch nie sind. Aufgrund der Tatsache, dass der Pflegeberuf in Deutschland für viele Menschen noch immer unattraktiv ist, jedoch – verglichen mit der Berufssituation in Kroatien – besser bezahlt wird als in vielen anderen europäischen Ländern und dort wesentlich besser angesehen ist, können importiere Fachkräfte für eine Entlastung in der Pflege sorgen.
Doch welche Voraussetzungen muss eine kroatische Pflegefachkraft erfüllen, wenn sie innerhalb Deutschlands ihrem Beruf nachgehen möchte?
Kein Mangel an Personal in Kroatien
Kroatische Pflegekräfte finden daher momentan innerhalb des eigenen Landes schwerer einen Job in der Pflege. Das Gehalt ist wesentlich geringer, allein aufgrund der niedrigeren Lebenserhaltungskosten. Das ist ein Grund, warum Pflegekräfte aus Kroatien nach Deutschland kommen, um hier zu arbeiten und das dauerhaft oder für eine längere Zeit. Weitere Gründe sind die kulturellen Ähnlichkeiten und Verbundenheit zwischen beiden Ländern, die in der geschichtlichen Entwicklung begründet liegen, sowie der Tatsache, dass die Mehrheit der Kroaten und Kroatinnen Deutsch bereits in der Schule als 1. Fremdsprache lernen und die Sprachbarriere somit niedrig ist.
Konkrete Voraussetzungen für die Arbeit in Deutschland
Kroatische Pflegefachkräfte, welche innerhalb der Bundesrepublik arbeiten wollen, müssen folgende Dokumente vorweisen können:
- gültige Anerkennung als Fachpflegekraft
- gültige Aufenthaltserlaubnis
- gültige Arbeitserlaubnis
Für die Ausstellung der notwendigen Dokumente müssen mehrere Kriterien erfüllt werden. Kroaten müssen, wenn der Berufsabschluss anerkannt werden soll, Kontakt mit dem zuständigen Regierungspräsidium in ihrer Region in Deutschland aufnehmen. Für die Feststellung der Gleichwertigkeit der Berufsausbildung ist in Nordrhein-Westfalen und im Regierungsbezirk Düsseldorf die Bezirksregierung Düsseldorf verantwortlich. Das Anerkennungsverfahren selbst, welches seit dem 1. Januar 2017 durch die AnFöVO (Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag) geregelt wird, erfolgt aber über die zuständige Kreisstadt bzw. den zuständigen Kreis.
Die zuständige Behörde stellt im Rahmen des Verfahrens fest, wie es um den Kenntnisstand des Antragstellers bestellt ist und ob dieser mit dem Kenntnisstand eines deutschen Gesundheits- oder Krankenpflegers gleichwertig ist.
Unterlagen, die im Zuge des Anerkennungsverfahrens eingereicht werden müssen
- ein schriftlicher Antrag (selbstverfasst, hier steht kein Formular zur Verfügung)
- tabellarischer Lebenskauf inklusive Datumsangaben
- Schulzeugnisse
- Zeugnis oder Diplom über die Fachprüfung
- Nachweise und Lizenzen von Fortbildungen oder Fachprüfungen
- Auflistung der Unterrichtsstunden und Ausbildungsfächer der Ausbildungsabschnitte
- Arbeitszeugnisse
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde (sofern verheiratet)
- Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses
- Sprachzertifikat (mindestens B2)
- Meldebescheinigung
- Arbeitserlaubnis
- Aufenthaltserlaubnis
Wenn der erworbene Kenntnisstand nicht ausreicht
Stellt die Behörde im Zuge der Gleichwertigkeitsprüfung fest, dass der Bildungsabschluss, der in Kroatien erworben wurde, nicht mit dem Kenntnisstand eines deutschen Krankenpflegers gleichzusetzen ist, muss die festgestellte Differenz ausgeglichen werden.
Für den Differenzausgleich stehen zwei Wege zur Verfügung. Die kroatische Pflegekraft kann eine Fachkenntnisprüfung ablegen. Normalerweise wird hierfür eine Vorbereitungszeit von sechs Monaten gewährt. Nimmt die Pflegekraft die angebotenen Vorbereitungskurse in Anspruch, sind die Kosten, die diese Kurse mit sich bringen, von Seiten des Kursteilnehmers zu bezahlen. Zudem ist eine Prüfungsgebühr zu entrichten.
Eine weitere Möglichkeit stellt ein Praktikum dar, in dessen Anschluss eine Prüfung durchgeführt wird. Um diese Option wählen zu können, muss ein qualifiziertes Arbeitszeugnis vom ehemaligen Arbeitgeber vorhanden sein, das im Vorfeld, also im Zuge der Antragsstellung, vorgelegt werden muss.
Weitere Informationen zur Vermittlung von Pflegekräften aus Kroatien finden Sie hier.