Selbstständig in der eigenen häuslichen Umgebung mit Pflegegrad 4

Geprüft durch Help4Seniors

Mit steigender Pflegebedürftigkeit sinkt zugleich die Fähigkeit im eigenen, häuslichen Umfeld selbstständig leben zu können. Während bei Pflegegrad 1 und 2 noch eine gewisse Selbstständigkeit erhalten werden kann, nimmt diese Fähigkeit ab Pflegegrad 3 stetig ab.

Alltagskompetenz versus Pflegegrad 4

Wurde nun ein Pflegegrad 4 durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) festgestellt, spricht man von einer schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten. Für diese Einstufung wurde der Betroffene zuvor in folgenden Bereichen bewertet:

  • Mobilität
  • kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Selbstversorgung
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  • Gestaltung des Alltagslebens/ soziale Kontakte

Den Pflegegrad 4 erhalten basierend auf der Einstufung zu 67% Personen mit einer Einschränkung der Alltagskompetenz. In fast allen Fällen ist eine Demenzerkrankung im fortgeschrittenen Stadium die Ursache für das Erreichen des Pflegegrad 4. Weniger häufig liegen zusätzliche Erkrankungen wie Morbus Parkinson, Halbseitenlähmungen nach Schlaganfall oder Blindheit vor. Die Beeinträchtigung ist so gravierend, dass ein selbstständiges Leben im häuslichen Umfeld nicht mehr möglich ist. Stattdessen bedarf es in vielerlei Hinsicht folgender gesteigerter Unterstützung:

  • Alltagsverrichtungen (überwiegende oder vollständige Übernahme der Grundpflege, hohe Sturzgefahr, starke Neigung zu Fehlverhalten, Nahrungsaufnahme muss unterstützt/ begleitet werden)
  • Kognition und Verhaltensweisen (Tagesstrukturierung muss vorgegeben werden, tägliche Beschäftigung und Anleitung notwendig, ständige Präsenz mit aktiver Betreuung und ggf. Eingreifen notwendig)
  • Präsenz in der Nacht (nächtliche Unruhe, Lagerung und Wechsel des Inkontinenzmaterials ist erforderlich)
  • Präsenz von Pflege- oder Betreuungspersonal rund um die Uhr
  • Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen (Medikamentengabe, Nutzung von Hilfsmittel, Katheter-Wechsel, etc.)
  • Organisation von Hilfen (meist durch Ehegatten, zusätzlich aber auch ggf. Rundumbetreuung oder Betreuungsleistungen nach §45b SGB XI)
Selbstständigkeit_im_eigenen_Zuhause_Pflegegrad_4

Die verbleibenden 33% der Betroffenen mit Pflegegrad 4 leben ohne Beeinträchtigung im Bereich der Alltagskompetenz. Die Wahrnehmung des Betroffenen ist in der Regel nicht getrübt. Allerdings leiden die Personen häufig unter Konzentrationsstörungen, Verlangsamung oder auch psychischen Beeinträchtigungen. Die Selbstständigkeit ist durch eine oft vollständige Immobilität nicht mehr gegeben. Ursächlich hierfür kann eine fortgeschrittene multiple Sklerose, eine Querschnittslähmung oder eine Teillähmung sein. Auch eine altersbedingte körperliche Schwäche führt zur Einstufung in den Pflegegrad 4. Während im Pflegegrad 3 zuletzt noch ein gewisser Grad an Selbstständigkeit im häuslichen Umfeld zumindest möglich war, verliert der Betroffene mit Pflegegrad 4 nahezu gänzlich seine Fähigkeiten. Umfassende Unterstützung ist in folgenden Bereichen unumgänglich:

  • Alltagsverrichtungen (vollständige Übernahme der Grundpflege, Nahrungsaufnahme muss unterstützt/ begleitet werden)
  • Kognition und Verhaltensweisen (tägliche Beschäftigung vor allem in Form von emotionaler Unterstützung notwendig, Beschäftigung mit personeller Unterstützung)
  • Präsenz in der Nacht (Lagerung und Wechsel des Inkontinenzmaterials ist erforderlich)
  • Präsenz einer Betreuungsperson und von Pflegepersonal rund um die Uhr notwendig
  • Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen notwendig
  • Organisation von Hilfen (meist durch Ehegatten, Pflegedienst unterstützend möglich)

Optionen zur Erhaltung der Selbstständigkeit im möglichen Rahmen

Weder bei Betroffenen mit eingeschränkter Alltagskompetenz noch bei Betroffenen ohne eingeschränkte Alltagskompetenz ist im Rahmen des Pflegegrad 4 die Erhaltung der Selbstständigkeit im häuslichen Umfeld noch denkbar. Leider ist die Beeinträchtigung im schwersten Grad vorhanden, sodass in allen Belangen des Alltags Unterstützung erforderlich ist. Angehörige sollten sich Beratung und Unterstützung bei Pflegediensten oder Beratungsstellen einholen, um eine eigene Überforderung und auch eigene gesundheitliche Folgen zu vermeiden. Ziel muss es sein für den Betroffenen wie auch für den Angehörigen eine möglichst lebenswerte Situation zu erzeugen.

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