Selbstständig in der eigenen häuslichen Umgebung – Pflegegrad 2

Geprüft durch Help4Seniors

Fit und aktiv bis ins hohe Alter sich selbst und den Haushalt versorgen – immer mehr Rentner sind auch weit nach der Rente noch so agil, dass sie in ihrem eigenen Umfeld zurechtkommen. Doch schneller als man denkt, kann die Selbständigkeit beeinträchtigt werden. Auch junge Menschen können durch eine schwere Krankheit oder einen Unfall in die Situation kommen, auf fremde Hilfe angewiesen zu sein. Damit diese Hilfeleistungen nicht in der finanziellen Katastrophe enden, gibt es Unterstützung durch die Pflegekasse.

Anhand der neuen Begutachtung beurteilt der medizinische Dienst (früher MDK), ob eine Beeinträchtigung der Selbstständigkeit gegeben ist. Mit Hilfe eines Punktesystems wird der Grad der Beeinträchtigung festgestellt. Für den Pflegegrad 2 muss ein Wert von 27-47,5 Punkten erreicht werden. Das heißt bereits, dass der Patient erhebliche Einschränkungen in seiner eigenständigen Versorgung aufweist. Sei es, dass das Treppensteigen nicht mehr geht, das Aufstehen aus dem Bett der Hilfe bedarf oder das Waschen des Unterkörpers nicht mehr allein funktioniert. Auch erste dementielle Veränderungen können zu Pflegegrad 2 führen.

Das zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 2

Neben den Leistungen des Pflegegrad 1 erhält der Patient bereits im Pflegegrad 2 deutlich erweiterte finanzielle Leistungen. Wer seine Pflege zum Beispiel durch Verwandte oder Freunde selbst organisiert, erhält ein Pflegegeld in Höhe von 316 Euro. Ab Pflegegrad 2 können pflegende Angehörige kostenfreie Pflegekurse besuchen. Diese werden von Krankenhäusern, Pflegediensten oder den Pflegekassen selbst angeboten, die Kosten werden von der Pflegekasse getragen.

Unterstützung im Alltag bei Pflegegrad 2

Auch kann die Kurzzeitpflege nach einem Krankenhausaufenthalt oder die Verhinderungspflege bei Urlaub oder Krankheit der versorgenden Angehörigen in Anspruch genommen werden. Der Patient erhält dafür 1.612 Euro jährlich für bis zu 8 Wochen pro Jahr.

Kombinationsmöglichkeiten ausschöpfen

Wenn die Angehörigen nicht die komplette Pflege übernehmen können, stehen Kombileistungen durch die Pflegekasse bereit. Dann hilft ein Pflegedienst beispielsweise bei der Grundpflege oder, je nach Verfügbarkeit, einmal wöchentlich bei der Dusche. Das ist in der Regel ungefährlicher zu verrichten, wenn zwei Personen den Patienten unterstützen. Zunächst werden dann die Leistungen des Pflegedienstes abgerechnet. Je nach Umfang der Pflegeleistungen verbleibt ein Restbetrag des Pflegegeldes, das dann an den Patienten ausgezahlt wird.

Rechtzeitig um einen Pflegedienst kümmern

Viele Senioren erreichen heute ein hohes Alter. Leider sind sie nicht immer in der Lage, sich selbst vollständig zu versorgen. Die Lücke zwischen eigenständiger Versorgung zu Hause und der stationären Unterbringung schließen ambulante Pflegedienste. Da die Zahl der Patienten jedoch stetig zunimmt, müssen ambulante Dienste immer mehr Kunden versorgen. Das kann zu Engpässen führen. Ist eine Pflegebedürftigkeit absehbar, sollten sich der Patient oder die Angehörigen frühzeitig um Hilfe kümmern. In einer akuten Notsituation bleibt sonst nur eine Einweisung ins Krankenhaus übrig, damit die Versorgung des Patienten übergangsweise sichergestellt werden kann.

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