Selbstständig in der eigenen häuslichen Umgebung bei Pflegegrad 3

Geprüft durch Help4Seniors

Jeder wünscht sich im Alter möglichst selbstständig und selbstbestimmt leben zu können. Das gewohnte, häusliche Umfeld wird als Bestandteil der eigenen Lebensqualität wahrgenommen. Aber wieviel Selbstständigkeit ist in der häuslichen Umgebung überhaupt noch möglich, wenn ein Pflegegrad 3 vorliegt? Nicht nur der Betroffene selbst stellt sich diese Frage. Auch die Angehörigen stehen plötzlich vor notwendigen Entscheidungen.

Sie möchten mehr zu anderen Pflegegraden erfahren? In unseren Artikel zum Thema Pflegegrad 1 und Pflegegrad 2 finden Sie nützliche Informationen.

Gemäß §14 SGB XI existieren die Pflegegrade 1 bis 5. In diesem Rahmen wird der Pflegegrad 3 als eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten des Betroffenen definiert. Um nun festzustellen ob ein Pflegegrad 3 vorliegt werden die folgenden Punkte durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen bewertet und auf diesem Wege der Grad der Selbstständigkeit ermittelt:

  • Mobilität
  • kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Selbstversorgung
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  • Gestaltung des Alltagslebens/ soziale Kontakte

Nach einem bestimmten Punktesystem erfolgt nun die Einstufung.

Alltagskompetenz als Voraussetzung für die Selbstständigkeit

Den Pflegegrad 3 erhalten basierend auf der Einstufung zu 75% Personen mit einer Einschränkung der Alltagskompetenz. Ursächlich ist dabei zumeist eine Demenzerkrankung oder eine geistige Behinderung. Eine Möglichkeit selbstständig im häuslichen Umfeld leben zu können, muss weitestgehend verneint werden. Umfangreiche Hilfen sind erforderlich. Unterstützung bedarf es vor allem in den folgenden Bereichen:

  • Alltagsverrichtungen (Durchführung der Grundpflege, Toilettengänge, eingeübte Abläufe im Haushalt wie Waschen, Ankleiden, etc.)
  • Kognition und Verhaltensweisen (Vorgaben zur Tagesstrukturierung, Beschäftigungsangebote, Reflektion von Fehlverhalten)
  • Präsenz von Pflege- oder Betreuungspersonal am Tage
  • teilweise auch nächtlicher Pflege- oder Betreuungsbedarf
Selbstständig_Zuhause_Pflegegrad_3

Im Vergleich hierzu haben 25% der Betroffenen im Pflegegrad 3 keine Einschränkung der Alltagskompetenz. Erkrankungen wie Teillähmungen der Arme und Beine, eine multiple Sklerose oder Rückenmarkserkrankungen rechtfertigen den Pflegegrad 3, ermöglichen aber zugleich ein zumindest teilweise selbstbestimmtes Leben im häuslichen Umfeld. Allerdings bedarf es auch in diesem Fall umfangreicher Unterstützung in folgenden Bereichen:

  • Alltagsverrichtungen (Anreichen von Gebrauchsgegenständen, Umsetzungshilfe, Hilfe beim Waschen, Kleiden, etc.)
  • psychosoziale Unterstützung (Zuwendung, Aufmerksamkeit, Beschäftigung)
  • nächtlicher Hilfsbedarf (Lagerung, Ausscheidung)
  • Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen (Medikamentengabe, Nutzung von Hilfsmittel, Katheter-Wechsel, etc.)
  • Organisation von Hilfen (meist durch Ehegatten)

Optionen zur Erhaltung der Selbstständigkeit im möglichen Rahmen

Zusammenfassend muss der Pflegegrad 3 als die schwere Einschränkung wahrgenommen werden, die er per Definition im Sozialgesetzbuch auch darstellt. Ein selbstständiges Leben im häuslichen Umfeld ist nur noch schwer zu ermöglichen und sogar nur bei 25% der Betroffenen überhaupt möglich. Verschiedene Zuwendungen wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Pflegeangebote (wie Kurzzeitpflege, Tagespflege, usw.) und Betreuungsleistungen sollten in Erfahrung gebracht und genutzt werden, um den Alltag zu erleichtern. Angehörige können entlastet werden und die Selbstständigkeit wird im möglichen Rahmen erhalten.

Wir sind für Sie da!

Wir beraten Sie gerne in allen Fragen. Rufen Sie uns noch heute an. 0211 5801980

VHBP
IQH
Proven Expert