Ein Schlaganfall bedeutet zugleich auch jede Menge Papierkram, Anträge & Konsequenzen, die durchaus rechtlicher Natur sein können. Um bestens auf jeden Fall vorbereitet zu sein, sollten sich Schlaganfallpatienten sowie Angehörige schnellstmöglich informieren und sich im Notfall Unterstützung holen. Wie lange können Krankengeldansprüche geltend gemacht werden und was sagt der Gesetzgeber, wenn es um eine geeignete und langfristige Rehabilitation geht? Diese Fragen betreffen zumeist viele Betroffene und können im Urwald von Paragrafen und Vorschriften schonmal untergehen.
Kostendeckung durch Arbeitgeber und Krankenkassen
Kündigungsschutz bei längerem Ausfall
Eine Krankheit ist nicht als direkter Kündigungsgrund anzusehen und gerade in Betrieben mit Personalrat & Co nur unter klaren Voraussetzungen durchsetzbar. Nur in einigen Ausnahmefällen kann dem Arbeitnehmer in einem solchen Fall gekündigt werden. Beeinträchtigt ein langfristiger Ausfall oder aber immer wiederkehrende Fehlzeiten des Arbeitsnehmers erheblich den Betrieb, kann der Arbeitgeber dies unter Umständen als Grund betiteln. Hierzu kann es sinnvoll sein, gerade in größeren Betrieben, den Rat beim Betriebsrat oder der Schwerbehindertenvertretung zu suchen.
Anspruch Rehabilitation
Eine Rehabilitation nach einem Schlaganfall in Folge eines Hirninfarkts oder einer Hirnblutung, kann wieder zu Mobilität verhelfen und Patienten sowie Angehörigen die ersten Maßnahmen nach einem so großen Einschnitt im Leben aufzeigen. Halten Sie hierzu Rücksprache mit dem behandelnden Arzt oder dem Sozialdienst im Krankenhaus und lassen Sie sich die Möglichkeiten genauer erläutern. Organisierte Serviceeinrichtungen sowie Schlaganfall-Stiftungen können Sie bei Ihrer Suche begleiten und Ihnen passende Ansprechpartner in Ihrer Nähe zukommen lassen.
Je nach Schweregrad und Allgemeinbefinden wird entschieden, wie lange die Rehabilitation andauern soll. Diese kann nur einige Wochen, bis hin zu mehreren Monaten dauern und muss individuell auf den Patienten angepasst werden. Nach den ersten Wochen kann also entschieden werden, inwieweit eine Verlängerung sinnvoll ist und wie sich der Patient in den vorherigen Wochen verändert hat. Eine Entlassung bedeutet jedoch nicht gleichzeitig, dass Sie vollständig auf sich selbst gestellt sind. Ergänzende ambulante Therapiemaßnahmen, wie die Behandlung von Depressionen nach einem Schlaganfall, können weiterhin unterstützend beantragt und genehmigt werden. Die Kosten einer solchen Rehabilitation werden von Krankenkassen oder Rentenversicherungen übernommen – lediglich eine Zuzahlung in Höhe von 10 € wird pro Tag fällig.
Unterstützung beantragen
Schlaganfallpatienten sollten sich in erster Linie voll und ganz auf ihre Genesung konzentrieren. Was passiert jedoch zwischenzeitlich mit dem Haushalt, der Kinderbetreuung und wer zahlt all diese Dinge überhaupt? Gerade wenn Sie Kinder unter 12 Jahren haben, sollte eine Haushaltshilfe in Betracht gezogen werden. Diese wird bei gesetzlich Versicherten von der Krankenkasse oder Rentenversicherung getragen und hilft bei alltäglichen Aufgaben im Haushalt.
Benötigt der Betroffene nach einem Schlaganfall regelmäßige Hilfe, die von Angehörigen und Verwandten nicht mehr zu stemmen ist, kann nach Rücksprache mit der jeweiligen Pflegeversicherung finanzielle Unterstützung beantragt werden. Je nach Schweregrad können ebenso Hilfen im Haushalt und ausgebildete Kräfte in der Pflege gestellt werden und den Genesungsverlauf positiv beeinflussen. Eine ausgiebige Informationsbeschaffung kann also definitiv Vorteile mit sich bringen.