Darüber hinaus gibt es jedoch weitere Aspekte, die bei der Wohnungseinrichtung beachtet werden sollten. Generell sollten Veränderungen nur vorgenommen werden, wenn die betroffene Person zustimmt. Letztendlich entscheidet der Betroffene individuell über die Gestaltung seines Wohnraums. Veränderungen ohne das Einverständnis des Betroffenen vorzunehmen, stellt einen schweren Eingriff in die Privatsphäre dar.
Sollte die Notwendigkeit einer Umgestaltung vom Betroffenen nicht eingesehen bzw. akzeptiert werden, gilt es, ihn argumentativ zu überzeugen. Ihn vor „vollendete Tatsachen“ zu stellen, ist hingegen keine akzeptable Lösung des Problems.
Alle Einschränkungen berücksichtigen
Die individuellen Einschränkungen der jeweiligen Person müssen bei der Einrichtung bedacht werden. Jeder Mensch altert individuell. Während einige Menschen im hohen Alter kaum eingeschränkt sind, können andere nicht mehr richtig hören, sehen oder gehen. Aus diesem Grund muss die Gestaltung des Wohnraums immer in Abhängigkeit von den Stärken und Schwächen des Bewohners erfolgen.
Haltegriffe und Treppenlifte erleichtern die Fortbewegung
Ist die Gehfähigkeit des Bewohners eingeschränkt, bietet es sich an, nach Möglichkeit keine Treppen im Haus zu haben. Lässt sich dies nicht vermeiden, ist dafür zu sorgen, dass die Treppen gefahrlos passiert werden können. Hierzu bietet sich das Anbringen von Haltegriffen oder ein Treppenlift an. Auch im Flur und in anderen stark frequentierten Räumlichkeiten sollten Haltegriffe angebracht werden, die das Fortbewegen erleichtern. Das Badezimmer sollte rutschfest gestaltet werden.
Bei eingeschränkter Sehfähigkeit muss dafür gesorgt werden, dass alle Alltagsgegenstände problemlos erkannt werden können. Hierzu bietet sich die Nutzung heller Farben an. Dunkle Farben – blau, grün, lila, etc. – können in der Regel nur schwer unterschieden werden. Gegenstände sollten beschriftet werden. Es bietet sich an, Zettel mit möglichst großer und gut lesbarer Schrift auf den täglich verwendeten Gegenständen anzubringen. Um die räumliche Orientierung gewährleisten zu können, sollten alle Zimmer klar voneinander unterschieden werden können. Eventuell ist eine unterschiedliche Farbgestaltung der Türen sinnvoll.
Individuelle Farbgebung für eine bessere Orientierung
Ist der Bewohner räumlich oder zeitlich desorientiert, muss zwingend dafür gesorgt werden, dass er sich in seiner Wohnung zurechtfindet. Hierzu sollten alle Räume klar voneinander zu unterscheiden sein. Verwechslungen können durch Maßnahmen der Farbgebung und der Beschriftung ausgeschlossen werden. Es ist darauf zu achten, dass alle Beschriftungen möglichst klar zu erkennen sind. An jeder Tür sollte eine Beschriftung angebracht werden. Zudem ist es sinnvoll, mehrere große Uhren in der Wohnung zu platzieren. Auch Kalender sollten in mehreren Räumen zu finden sein. Verlässt der Bewohner seine Wohnung eigenständig, ist darauf zu achten, einen Plan der Umgebung sichtbar anzubringen.
Die eigene Wohnung als individueller Rückzugsort
Die Gestaltung des Wohnraums sollte den Wünschen des Bewohners entsprechen und seine Einschränkungen berücksichtigen. Die Lösungen müssen somit in jedem Falle individuell gefunden werden. Bei einem von Schwindel geplagten Bewohner könnte es beispielsweise sinnvoll sein, mehrere Sitzmöglichkeiten im Flur und in anderen Räumen zu schaffen.
Prinzipiell besteht die Aufgabe darin, einen möglichst übersichtlichen Wohnraum zu schaffen, der die eigenständige Lebensführung ermöglicht, ohne die Wünsche des Bewohners zu vernachlässigen. Die eigene Wohnung ist ein Rückzugsort und sollte als solcher wahrgenommen werden. Die Einrichtung des Wohnraums sollte somit in jedem Falle individuell erfolgen und durch den Bewohner bestimmt werden.