Aktuelle Informationen zum Infektionsschutzgesetz und dem Impfstatus von osteuropäischen Betreuungskräften:
Die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft ist vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie ein unverzichtbarer Bestandteil für die deutsche Pflegelandschaft. Um bestmöglich für die Gesundheit der betreuten Personen zu sorgen, legen wir größten Wert auf den Impfstatus aller Betreuungskräfte, regelmäßige Coronatests und sicheres Reisen.
Aktuelle Gesetzeslage zur Impfpflicht im Pflegebereich
Mit ca. 58 % lässt die Impfquote in Polen allerdings noch zu wünschen übrig. Noch immer ist ein ernst zu nehmender Teil der osteuropäischen Betreuungskräfte, die in Deutschland arbeiten, ungeimpft. Viele Familien machen sich Sorgen um die Gesundheit ihrer Angehörigen und würden sich eine allgemeine Impfpflicht auch im Bereich der häuslichen Betreuung und Pflege wünschen. Das Infektionsschutzgesetz zur Impfpflicht von Pflegepersonal tritt ab dem 15. März 2022 in Kraft. Beschäftigte von Kliniken, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen müssen bis zu diesem Termin einen Nachweis über eine vollständige Impfung oder Genesung vorlegen. Wie so oft stellt die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft aber einen Sonderfall dar. Aktuell greift das neue Gesetz nicht für den Bereich der Pflege Zuhause. Der Verband für häusliche Betreuung und Pflege VHBP warnt in einer Pressemitteilung vom 21.01.2022 sogar vor dem Ausmaß der Folgen, die eine Impfpflicht bei Betreuungskräften für viele der Menschen bedeuten würde, die auf die Pflege angewiesen sind. Von rund 300.000 Personen in Deutschland, die mit Hilfe von osteuropäischen Betreuungspersonen versorgt werden, wäre in diesem Fall etwa die Hälfe betroffen. Dabei ist das Impfangebot in Deutschland für alle legal beschäftigen Kräfte zugänglich und wird teils auch schon genutzt. Um für Sie vorzubeugen, achten wir bereits seit Beginn des Impfangebots darauf, dass die Kräfte, die wir vermitteln, geimpft sind.
Ist unsere Betreuungskraft gegen Covid-19 geimpft?
Aus datenschutzrechtlichen Gründen können weder Anzahl noch Datum der Impfungen Ihrer Betreuungskraft im Bewerberprofil eingetragen werden. Wir geben Ihnen aber gerne nach Absprache mit der jeweiligen Betreuerin bzw. dem Betreuer Auskunft über den Impfstatus. Zusammen mit unseren Partnern im Ausland gelingt es uns immer mehr Betreuerinnen und Betreuer zu motivieren, sich in Polen oder während ihres Einsatzes in Deutschland impfen zu lassen. Informationsmaterial und Hilfestellungen sind für alle von uns vermittelten Betreuungskräfte jederzeit zugänglich. Zum Schutz der betreuten Personen betrachten wir es als selbstverständlich, genau auf den Impfstatus der Betreuungspersonen im Einsatz zu achten. In Anbetracht der aktuellen Coronazahlen und den in Deutschland geltenden Einschränkungen, ist der Einsatz von geimpftem Personal langfristig sinnvoll. Zwar greift das Infektionsschutzgesetz zunächst nur für Pflegepersonal in öffentlichen Einrichtungen oder selbstständiger Tätigkeit, die eine Vielzahl von Personen betreuen. Dennoch betrachten wir den Impfschutz aller in Deutschland tätigen Betreuungskräfte als wichtiges Kriterium für die Beschäftigung in der Versorgung pflegebedürftiger Personen.
Wir stehen Ihnen zur Seite
Durch unser gutes Netzwerk und unsere langjährige Erfahrung bei der Vermittlung von Betreuungspersonal seit 2006 ist es uns trotz aller Umstände möglich, Ihnen ausschließlich Betreuungskräfte mit vollständigem Impfstatus zu vermitteln. Gerne beraten wir Sie ausführlich zu dem Thema und stehen Ihnen für Ihre Fragen jederzeit zur Verfügung. Seit Beginn der Pandemie finden wir Lösungen und halten die Versorgung Ihrer Angehörigen zuverlässig aufrecht.