Pflege ist extrem teuer. Genau deshalb ist es besonders wichtig, dass der pflegenden Angehörigen und die pflegebedürftigen Menschen wissen, welche Zuschüsse und finanziellen Mitteln ihnen zur Verfügung stehen. Viele Betroffene machen sich Sorgen, wenn es um die Finanzen geht. Kann das Haus umgebaut werden? Wie teuer wird der Treppenlift? – Angehörige und Pflegebedürftige haben oftmals, und das nicht zu Unrecht, Angst vor den bevorstehenden Kosten, wenn es um den Umbau des Badezimmers oder um andere barrierefreie Adaptierungen geht.
Es gibt vielfältige Zuschüsse und Kostenträger sowie zinsgünstige Darlehen, sodass pflegebedürftige Personen finanziell unterstützt werden können. So gewährt der Staat Zuschüsse, wenn die Wohnung oder das Haus altersgerecht oder barrierefrei umgebaut werden muss. Solche Zuschüsse gibt es von der Pflegekasse oder der KfW-Bank. Im Falle eines Arbeitsunfalls, der für einen bestimmten Schwerbehindertengrad verantwortlich ist, kann auch die Unfallversicherung als Kostenträger in den Mittelpunkt rücken. Zuschüsse können für einen Umbau, einen Umzug oder den Erwerb eines neuen Eigenheims beantragt werden.
Zuschüsse für wohnraumverbessernde Maßnahmen
Hat die pflegebedürftige Personen einen Pflegegrad zwischen 1 und 5, erhält sie von der Pflegekasse einen Zuschuss von maximal 4.000 Euro pro Maßnahme, sofern es sich um wohnumfeldverbessernde Maßnahmen handelt. Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind Umbaumaßnahmen, welche die Barrieren in den eigenen vier Wänden abbauen oder reduzieren. Dabei geht es etwa um den Badezimmerumbau wie Badewanne statt Dusche, um die rollstuhlgerechte Verbreiterung der Türstöcke oder um den Einbau eines Treppenlifts.
Es können auch Zuschüsse für einen Umzug in Anspruch genommen werden, wenn die eigenen vier Wände nicht barrierefrei sind und selbst durch diverse Umbauten nicht in diesen Zustand gebracht werden können. Benötigt der zu Pflegende etwa einen Treppenlift, um in das im ersten Stock befindliche Schlafzimmer zu gelangen, werden Kosten von bis zu 4.000 Euro von der Pflegekasse übernommen. Allerdings ist beispielsweise für eine Wendeltreppe eine spezielle Ausführung notwendig, insbesondere wenn der Treppenlift über mehrere Etagen führen soll. Hier können die Kosten leicht 12.000 Euro übersteigen. Daher sollten im Vorfeld eines Umbaus alle Möglichkeiten und Fördermaßnahmen genau betrachtet werden. In vielen Fällen ist dann ein Umzug in eine barrierefreie Wohnung günstiger als aufwändige Umbauten.
Die Stromkostenerstattung
Werden elektrisch betriebene Hilfsmittel benutzt, haben pflegebedürftige Menschen das Recht auf eine Stromkostenerstattung. Hierbei handelt es sich um eine recht „unbekannte“ Erstattungsform, welche von vielen pflegebedürftigen Menschen nicht in Anspruch genommen wird.
Die Kostenübernahme durch die Pflegekasse erfolgt allerdings ausschließlich, wenn es sich um ein Hilfsmittel handelt, das nur per Strom betrieben werden kann, etwa wenn beispielsweise ein Gerät für die ambulante Heimbeatmung erforderlich ist. Hierfür treten extrem hohe Stromkosten auf, welche meist nicht von der pflegebedürftigen Person übernommen werden können.
Pflegende Angehörige haben einen Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung
Pflegebedürftige bezahlen oft viel Geld für Medikamente. Hier gibt es die Möglichkeit, die Kosten im Zuge der Steuererklärung geltend zu machen. Gleiches gilt für die Kosten, welche für ambulante Pflegedienste anfallen.
Doch nicht nur pflegebedürftige Menschen erhalten Zuschüsse, auch Pflegende können Leistungen in Anspruch nehmen. Wird ein pflegebedürftiger Angehöriger gepflegt, übernimmt die Pflegekasse die Rentenbeitragszahlungen. Das heißt, dass der pflegende Angehörige rentenversichert ist.
Rentenbeitragszahlungen erhalten Angehörige zudem im Zuge einer Additionspflege. Das heißt, wenn mehrere Personen von einer Person gepflegt werden. Pflegt ein Angehöriger Mutter und Vater, werden in weiterer Folge die Pflegezeiten addiert. Zu beachten ist, dass pflegende Angehörige unfall- und krankenversichert sind, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, und die Zahlungen für die Arbeitslosenversicherung übernommen werden.