Definitionen – was sagt das Gesetz?
Damit eine Wohnung als barrierefrei oder rollstuhlgerecht bezeichnet werden darf, müssen bestimmte Vorgaben erfüllt werden. Diese werden durch die DIN 18040 genau definiert. Zu diesen Vorgaben gehören unter anderem:
1. Der öffentliche Bereich von Wohngebäuden muss barrierefrei erreicht werden können. Hierzu zählen unter anderem Zufahrtswege und Garagen, aber auch den Flur bis hinter die Wohnungseingangstür.
2. Gehwege müssen mindestens 1,20 m breit, schwellenlos befahrbar, gut beleuchtet und mit Orientierungshilfen versehen sein.
3. Rampen müssen ebenfalls 1,20 m breit und mit beidseitigem Handlauf und Radabweiser versehen sein. Die Steigung darf max. 6% betragen.
4. Treppen müssen einen beidseitigen Handlauf aufweisen und mit Kantenmarkierungen versehen sein.
5. Aufzüge benötigen eine Größe von 1,10 m x 1,40 m, sowie Sitzgelegenheit, einen Spiegel, spezielle Befehlsgeber sowie akustische Signale und Ansagen.
Auch im privaten Bereich gibt es hier bestimmte Voraussetzungen und Maße, die beachtet werden müssen, um ein angenehmes Wohnen für eine Person im Rollstuhl zu ermöglichen.
Die eigene Wohnung nachträglich barrierefrei oder rollstuhlgerecht gestalten
Insbesondere ältere Menschen möchten häufig nicht mehr ihre Wohnsituation verändern. Sie wohnen oft bereits seit Jahrzehnten an ein und demselben Ort, eine plötzliche Veränderung würde die Lebensumstände zu drastisch ändern. Daher kann es nötig sein, für ein angenehmes Leben im Rollstuhl, die Wohnung barrierefrei zu gestalten. Dazu können folgende Tipps herangezogen werden:
Der Weg zur Eingangstür ist häufig mit wenigen, niedrigen Stufen versehen. Diese können einfach mit einer kleinen Rampe überbrückt werden. Treppen in der eigenen Wohnung oder dem Haus hingegen lassen sich am besten mit einem Treppenlift bewältigen. Dieser ist nachträglich für beinahe alle Treppen einbaubar.
Das Badezimmer gehört zu den elementarsten Räumen, wenn es um barrierefreies Wohnen geht. Die Dusche muss schwellenfrei erreichbar sein, das WC bestimmten Anforderungen entsprechen und der Waschtisch mit einem Rollstuhl unterfahrbar sein. Es bietet sich an, auf solche Maßnahmen bereits vor dem Eintreten der Notwendigkeit zu achten, und bei einer ohnehin vorgenommenen Sanierung des Badezimmers, diese Dinge rollstuhlgerecht auszuführen.
Im restlichen Bereich der Wohnung kann ein Wohnen mit Rollstuhl meist sehr einfach durch Umstellen und überlegtes Platzieren von Gegenstände erreicht werden. So sollten Küchengeräte einfach erreichbar sein, die nötigsten Utensilien in den unteren Schränken verstaut werden, etc. Viele Hersteller bieten bereits spezielle Geräte für barrierefreies Wohnen an.