Der Pflege-Bahr: Private Pflegevorsorge mit staatlichem Zuschuss

Geprüft durch Help4Seniors

Jeder Mensch möchte möglichst lange leben und gesund alt werden. Leider wird dieser Wunsch nicht jedem erfüllt. Deshalb ist es umso wichtiger, sich rechtzeitig mit dem Thema Pflege im Alter auseinanderzusetzen. Zwar sind die meisten Menschen gesetzlich Pflegeversichert, aber es ist auch bekannt, dass diese die anfallenden Kosten nur teilweise bezahlt. Die Frage, ob man im Alter die überschießenden Kosten selbst tragen kann, stellt man sich deshalb automatisch. Sinn macht es in jedem Fall sich mit einer privaten Pflegeversicherung abzusichern. Der Gesetzgeber hat ab dem ersten Januar 2013 einer vom Staat geförderten Pflegevorsorge den Weg geebnet. Wie bei allen Neuerungen ist es wichtig, genau zu prüfen, für wen diese geförderte Variante empfehlenswert ist. Dazu ist eine umfangreiche Information sehr wichtig. Generell bekommt der Versicherte einen jährlichen Zuschuss in Höhe von sechzig Euro.

Was ist der Pflege-Bahr?

Zuerst sei erklärt, dass der ungewöhnliche Name dem ehemaligen Gesundheitsminister Daniel Bahr zu verdanken ist, der diese Neuausrichtung im Pflegegesetz eingebracht hat. Damit sollen alle Bürger unterstützt werden, die selbst Vorsorge für die Pflege im Alter treffen möchten. Allerdings gibt es, wie so oft, bestimmte Bedingungen, die die eigene Pflegezusatzversicherung erfüllen muss, damit man die staatliche Förderung auch erhält. Die Voraussetzungen sind wie folgt:

Man schließt ein Pflege-Tagegeld, oder eine Pflege-Monatsgeld-Versicherung ab. Bei dieser wird im Pflegefall ein fest ausgemachter Geldbetrag bezahlt – und zwar für jeden Tag.

Bei Beginn des Vertrages ist es unerheblich, welchen Gesundheitszustand der jeweilige Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt hat. Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse darf es nicht geben. Die Prämienhöhe ist nur vom Alter beim Eintritt in die Versicherung anhängig, und von den jeweiligen Konditionen des Anbieters. Jeder Pflegegrad bekommt individuell darauf ausgerichtete Leistungen. Weiterhin sind in den Bedingungen der monatliche Mindestbeitrag, die Wartezeit und gewisse Ausschlüsse geregelt. Bei Hilfsbedürftigkeit darf der Vertrag drei Jahre betragsfrei ruhen.

Vergleich zu anderen Pflegeversicherungen

Nach erstem Augenschein sind an den Pflege-Bahr viele Bedingungen geknüpft. Allerdings haben private Versicherungen noch wesentlich mehr Voraussetzungen in ihre Verträge eingebaut. Der grundlegende Unterschied liegt darin, dass beim Pflege-Bahr, Vorerkrankungen oder Risiken keine Rolle spielen. Bei privaten Versicherungen jedoch sind gesundheitliche Beeinträchtigungen und Einkommensverhältnisse von großer Bedeutung und können zur Ablehnung führen. Der Pflege-Bahr ist also für bereits Kranke, Risikopatienten oder Menschen mit geringem Einkommen eine gute Einrichtung.

Im Gegensatz zu vielen privaten Versicherungen, gibt es beim Pflege-Bahr eigentlich keine Grenze für das Höchsteintrittsalter. Zumindest nicht formal innerhalb des Vertragstextes. Zu empfehlen ist allerdings ein Eintritt nach dem 60. Lebensjahr nicht unbedingt. Die Prämien steigen bei dieser staatlich geförderten Pflegezusatzversicherung ab diesem Alter stark an. Natürlich muss das jeder für sich selbst entscheiden, ob er trotzdem beitreten möchte. Die Möglichkeit ist jedenfalls gegeben. Sucht man als junger und gesunder Mensch die passende Pflegeversicherung, sind nicht geförderte Verträge oft die bessere Wahl. Im Unterschied zum Pflege-Bahr, decken diese im Alter die finanziellen Lücken bei den Pflegekosten komplett ab.

Wie bei fast allen Absicherungen dieser Art, wird die Leistung der Pflege-Bahr fällig, wenn die Bedürftigkeit festgestellt wird. Besteht die Möglichkeit, dass der Patient zu Hause von einem Angehörigen gepflegt werden kann, bekommt er zusätzlich Geld für seinen Aufwand. Gut ist dabei zu wissen, dass er keine Rechenschaft darüber ablegen muss, für welche Maßnahmen genau er diesen Zuschuss verwendet hat.

Generell ist entscheidend, dass jeder Versicherte nur einmal den Pflege-Bahr abschließen kann. Der Zuschuss muss schriftlich beantragt werden. Dies wird aber in der Regel vom jeweiligen Versicherungsunternehmen übernommen. Die Zulage wird dann auch direkt an die betreffende Versicherung ausbezahlt. Allerdings muss diese in Vorleistung gehen, da der staatliche Zuschuss nur einmal im Jahr überwiesen wird und das auch noch zum Ende hin.

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