Niemand setzt sich gerne mit der Endlichkeit seines eigenen Lebens und mit dem Tod auseinander – schon gar nicht im sehr jungen Alter. Doch eine Patientenverfügung macht nicht nur bei älteren Menschen Sinn, sondern regelt auch, welche medizinischen Maßnahmen im Zweifelsfall, beispielsweise nach einem schweren Unfall mit Koma-Folge, durchgeführt werden sollen. Neben einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung sollte man sich daher unbedingt mit dem Thema Patientenverfügung befassen, sodass im Notfall alle wichtigen Informationen zur Verfügung stehen. Eine Patientenverfügung entlastet dabei nicht nur Angehörige, sondern gibt den Betroffenen auch die Sicherheit, dass alles nach ihrem Willen geschieht. Doch was gilt es zu beachten, wenn man seine eigene Patientenverfügung aufsetzt?
Unterschiedliche Vollmachten abdecken
Eine Patientenverfügung regelt lediglich, welche Handlungen im Ernstfall, wie etwa im Falle eines Hirntods oder eines Komas, durchgeführt werden sollen. Sie legt nicht fest, welche Person daraus resultierend die notwendigen Entscheidungen treffen darf, beziehungsweise dafür sorgen soll, dass der Wille des Patienten auch umgesetzt wird. Dies kann nur mit einer Vorsorgevollmacht bestimmt werden.
Bei der Vorsorgevollmacht kann der noch Bevollmächtigte die Vollmacht einer Person erteilen, welche bei Eintritt der Geschäftsunfähigkeit dessen Entscheidungen auch fernab der Patientenverfügung treffen kann. Er verschafft damit dem Willen des nicht mehr einwilligungsfähigen Menschen Ausdruck und kann ihn rechtlich vertreten.
Mit einer sogenannten Betreuungsverfügung kann festgelegt werden, welcher Betreuer eingesetzt werden soll, wenn ein Patient aus medizinischen Gründen nicht mehr in der Lage ist sein Leben allein zu bestimmen. Das Vormundschaftsgericht kann unter bestimmten Umständen, nach Erstellung eines Sachverständigengutachtens, auch einen rechtlichen Betreuer einsetzen. Sowohl ein Betreuer als auch ein Bevollmächtigter haben sich an die Wünsche in der Patientenverfügung zu halten, sofern kein Grund zur Annahme gegeben ist, dass diese gegen den Willen des Patienten angefertigt worden ist.
Patientenverfügung unterschreiben und präzise formulieren
Es reicht nicht, einfach ein Formular online auszufüllen und auszudrucken. Damit eine Patientenverfügung rechtsgültig ist, muss zu erkennen sein, dass die Forderungen den eigenen Wünschen entsprechen. Es ist deshalb zu empfehlen, sich beraten zu lassen, beispielsweise durch die Berater/innen des Humanistischen Verbands Deutschland.
Achten Sie auf klare und konkrete Formulierungen. Ein Satz wie „Ich möchte keine Schläuche in meinem Körper“ ist zu ungenau, da selbst bei einer einfachen Kochsalzlösung Schläuche benötigt werden. Folgende Bestandteile sollte die Patientenverfügung unbedingt enthalten:
- Vor- und Nachname
- Geburtsdatum
- Anschrift
- konkrete Erklärung, in welchem Fall die Patientenverfügung angewendet werden soll und welche lebenserhaltenden Maßnahmen und Behandlungen bei Koma, Schmerzen und anderen Symptomen durchgeführt werden sollen
- mögliche Wünsche für den Ort und die Art des Sterbens
- Angabe zu weiteren vorhandenen Verfügungen
- Angabe zu Verbindlichkeit, zur Auslegung, zur Durchsetzung und zum Widerruf
- Angaben zur Organspende (optional)
Die Patientenverfügung sollte immer mit Datum und Unterschrift versehen werden und im Abstand von 2 Jahren erneuert werden.
An die Organspende denken und Leben retten
Vielleicht entschließen Sie sich auch dazu, Menschen möglicherweise das Leben zu retten, indem Sie Organspender werden. Wenn Sie bereits einen Organspendeausweis besitzen, ist das schon ein guter Anfang. In der Patientenverfügung können Sie aber noch mal gesondert darauf hinweisen. Achtung: Hier ist vor allem wichtig, dass sich die Vollmacht und der Organspendeausweis nicht widersprechen! Wenn Sie in der Patientenverfügung angeben, dass Sie keine lebenserhaltenden Maßnahmen, wie eine künstliche Beatmung, durchführen lassen wollen, schließen Sie die Spende von Organen aus einem simplen Grund aus. Bei einem Gehirntod müssen Ihre Organe bis zu der Entnahme weiterhin mit Sauerstoff versorgt und somit künstlich beatmet werden. Dies ist aber nicht möglich, wenn Sie vorher formuliert haben, dass Sie dies nicht möchten. Überlegen Sie sich also genau, welche Maßnahmen für Sie akzeptabel sind.
Eine Entscheidung für das Leben
Eine Patientenverfügung kann jederzeit schriftlich oder mündlich widerrufen werden. Wenn man sich einmal um eine solche Verfügung gekümmert hat, ist man beim Eintreten eines Extremfalls, wie eines plötzlichen Komas oder eines Hirntods, aber auch bei Erkrankungen wie Demenz abgesichert.
Wichtig ist jedoch: Man sollte nur einer Person die Vollmacht erteilen, der man vertraut und für die man auch selbst solche Entscheidungen treffen würde. Nur so können sich beide Seiten sicher sein, das Richtige zu tun. Und letztendlich geht es mit der Patientenverfügung ja genau darum: Das Richtige für sich selbst entscheiden.